Segeljacht und Oldtimer-Flugzeug sind keine Betriebsausgaben
Welche Kosten für Ihren Betrieb angemessen und notwendig sind, müssen Sie als Firmenchef selbst entscheiden. Mit einer Ausnahme: Bestimmte Ausgaben, die Ihre private Lebensführung berühren und die zudem erfahrungsgemäß besonders hoch ausfallen, dürfen Selbstständige prinzipiell nicht als Betriebsausgaben abziehen. Dazu gehören Kosten für eine Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes).
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Abzugsverbot auch die Kosten für Oldtimer-Flugzeuge erfasst, die zu Werbezwecken bei Flugtagen und ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt wurden (Aktenzeichen: I R 27-29/05). Ebenso strich der BFH die Kosten für eine Segeljacht als Steuern mindernde Betriebsausgaben, die im Mittelmeer überwiegend von Lehrlingen und sonstigen Arbeitnehmern des Unternehmens, teilweise aber auch von der Familie des Unternehmers genutzt wurde.
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