Rentensteuer auf dem Prüfstand
Erstmals läuft ein Gerichtsverfahren gegen das doppelte Besteuern von Renten. Der Kläger war als Selbstständiger freiwillig in der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) versichert, dem Vorgänger der heutigen Deutschen Rentenversicherung Bund. Seine Beiträge beglich er fast voll aus versteuertem Einkommen, weil sie deutlich höher lagen als der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen und weil er keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse erhielt. Dennoch berücksichtigt das Finanzamt seine Rentenbezüge nun auch zur Hälfte bei der Berechnung der Einkommensteuer.
Der Kläger soll also ein zweites Mal Steuern zahlen, was möglicherweise gegen die Verfassung verstößt. Das Verfahren beim Finanzgericht Münster trägt das Aktenzeichen 14 K 2406/06 E.
Steuer-Tipp: Als Betroffener sollten auch Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Finanzamt prüft, ob das Musterverfahren auf Ihren Fall übertragbar ist. Wenn ja, so gewährt es bis zum Urteil ein Ruhen Ihres Steuerbescheids.
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