Neue Spendenbescheinigung ist seit 2009 Pflicht (Muster-Download)
Wichtige Aktualisierung: Ab 2012/2013 gelten neue Vorschriften und Vordrucke für Spenden. Die Formulare und Regeln aus diesem Artikel sind nur noch übergangsweise bis zum 31.12.2012 erlaubt. Bringen Sie die Spendenbescheinigungen Ihres Vereins rechtzeitig auf den neuesten Stand, da die Verantwortlichen persönlich für Schäden haften.
Seit 2009 müssen Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen die neuen Vordrucke für Spendenbescheinigungen nutzen, die zweijährige Übergangsfrist lief am 31. Dezember 2008 ab. Achtung: Vorstände haften für Fehler, vor allem in steuerlichen Angelegenheiten. Prüfen Sie als Ehrenamtler deshalb, ob Ihr Verein die aktuelle Spendenbescheinigung nutzt! Die korrekte Zuwendungsbestätigung dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und ist Voraussetzung, damit der Spender eine Steuerermäßigung erhält.
Sie können sich das amtliche Schreiben mit 12 Mustern zur Spendenbescheinigung hier herunterladen (PDF-Datei, Größe: 281 Kilobyte). Dieser Vordruck gilt für ganz Deutschland. Sie dürfen ihn auf eigens gestaltetem Briefpapier mit Vereinslogo drucken, aber nicht den Wortlaut des Musters verändern oder Teile weglassen. Beachten Sie die unterschiedlichen Muster, zum Beispiel für Geldspenden, Mitgliedsbeiträge und Sachspenden.
Steuer-Tipp: Für Spenden bis 200 Euro an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Stadt- oder Gemeindeverwaltung), eine gemeinnützige Einrichtung (zum Beispiel ein Sportverein) oder eine politische Partei reicht als vereinfachter Spendennachweis ein Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg aus.
Für den vereinfachten Spendennachweise gelten diese Voraussetzungen:
- Der Spendenempfänger hat den Einzahlungsbeleg erstellt.
- Auf dem Einzahlungsbeleg stehen alle erforderlichen Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer.
- Der Beleg enthält einen Hinweis darüber, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.
Übrigens: Welche wichtigen Änderungen sich im Vereinssteuerrecht außerdem ergeben haben, lesen Sie in unserem Überblick über das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements".
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Familie, Verein