Neue BMF-Mustersatzung für Vereine - Download

vom 28. Mai 2008 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Mustersatzung für gemeinnützige Vereine veröffentlicht. Die größte Änderung darin: Der Verein kann allgemein festlegen, wofür bei seiner Auflösung das Vereinsvermögen verwendet werden soll, zum Beispiel "für die Unterstützung geistig behinderter Menschen". Bislang mussten Vereine schon in der Satzung eine bestimmte gemeinnützige Organisation nennen.

Steuer-Tipp: Prüfen Sie unbedingt und spätestens bei der nächsten Satzungsänderung Ihres Vereins, ob die steuerrechtlichen Vorgaben nach der Steuer-Mustersatzung berücksichtigt sind. Denn ein Verein erhält nur dann die begehrte Gemeinnützigkeit, wenn er alle Vorgaben des Finanzamts bis ins kleinste Detail erfüllt.

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