Neue Anlage R: Mehr Arbeit für Rentner bei der Steuererklärung
Seit der Einkommensteuererklärung 2005 gibt es eine neue Anlage R zum Erfassen von Renteneinkünften. Jeder Ehepartner gibt eine eigene Anlage R ab. Renteneinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind gesondert anzugeben. Versorgungsbezüge werden wie bisher, aber detaillierter, auf der Anlage SO erfasst.
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