Maklerprovision: Wie Sie steuerlich profitieren
Ein lautes Stöhnen ging im Juni 2015 durch die Reihen der Makler. Grund dafür war eine eklatante Neuerung im Makler-Business namens "Bestellerprinzip". Dahinter verbirgt sich die gesetzliche Regelung, dass fortan genau derjenige, der einen Makler beauftragt, auch für dessen Honorar aufkommen muss. Die Folge: Vermieter erfanden Wege, um selbst bei Beauftragung eines Maklers um die Maklercourtage herumzukommen. Einige dieser Fälle wurden an die Redaktion der Zeit gemeldet und veröffentlicht. Mit welchen legalen Möglichkeiten Sie hingegen Maklerkosten steuerlich nutzen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Tipp für Mieter: Maklercourtage steuerlich geltend machen
Das Bestellerprinzip greift nur dann, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt, also nicht bei einem Hauskauf. Das heißt, wenn der Mieter oder Vermieter einen Makler beauftragt, muss der Auftraggeber auch die Provision für den Makler bezahlen. Nähere Informationen zum Bestellerprinzip geben die Experten von immobilienmakler.com
Steuerlich bedeutet das: Sie ziehen aus beruflichen Gründen um? Und Sie beauftragen einen Makler damit, am Arbeitsort eine geeignete Wohnung oder ein Haus zur Miete zu finden? Dann machen Sie die Maklerprovision steuerlich geltend.
Gegenbeispiel: Wenn Sie das neue Haus oder die Wohnung jedoch zur Selbstnutzung kaufen, dann können Sie die Kosten für den Immobilienmakler nicht von der Steuer absetzen. Denn in diesem Fall zählt die Provision zu den Anschaffungskosten.
Voraussetzungen für eine steuerlich absetzbare Maklerprovision
Ein Umzug gilt nur dann als "arbeitsbedingt", wenn:
- sich der Arbeitsweg erheblich verkürzt,
- der Arbeitnehmer sich vorübergehend im Ausland aufgehalten hat und nun zurückkehrt,
- die Arbeitsbedingungen sich deutlich verbessern oder
- es sich um eine Zweit- oder Dienstwohnung handelt.
Neben den Maklerkosten lassen sich bei einem berufsbedingten Umzug auch die Kosten für Transport und Spedition absetzen sowie eine Umzugskostenpauschale, die bei 695 Euro beginnt.
Welche Umzugskosten steuerlich absetzbar sind, hängt von den Umzugsgründen ab.
Auch die Meldegebühren für die Haushaltsangehörigen beim Einwohnermeldeamt sowie fürs Auto bei den Kfz-Behörden sind steuerlich absetzbar. Außerdem die Kosten für Neuanschaffungen, die durch den beruflich veranlassten Umzug nötig wurden. Dazu zählen auch erhöhte Ausgaben im Zuge eines Schulwechsels der Kinder im Haushalt
Tipp für Vermieter: Maklergebühren als Werbungskosten absetzen
Wenn Sie als Vermieter nach dem neuen Bestellerprinzip die Maklerkosten für die Suche nach einem Mieter übernommen haben, können Sie diese ebenfalls steuerlich geltend machen. Bei der Provision handelt es sich um glasklare Werbungskosten für Vermieter. Darunter fallen auch Kosten für Finanzierungszinsen, Renovierung, Instandhaltung, Notar, Grunderwerbsteuer, Nebenkosten und Abschreibungen.
Wenn Sie für die Suche nach einer Immobilie zum Vermieten Maklercourtage bezahlt haben, fällt diese unter die steuerlich absetzbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Privater Umzug - das ist steuerlich drin
Wer die Voraussetzungen für einen beruflichen Umzug nicht erfüllt, spart über haushaltsnahe Dienstleistungen (maximal 4.000 Euro) und haushaltsnahe Handwerkerleistungen Geld. Jährlich lassen sich bis zu 1.200 Euro der Lohnkosten (also nicht für Material des Handwerkers) direkt von der Einkommensteuerschuld abziehen. Zum Beispiel für Renovierung oder gewerbliche Möbelpacker.
Weitere Steuertipps sind in diesem Youtube-Video zusammengefasst:
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