Liebhaberei: Schlecht laufendes Geschäft wird zur Steuerfalle
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen über Jahre rote Zahlen schreiben, laufen Sie Gefahr, dass das Finanzamt Ihnen "Liebhaberei" unterstellt, also die fehlende Absicht, Gewinne zu erzielen. So entschied jetzt das Finanzgericht München im Fall eines Baugeräteverleihs (Aktenzeichen: 6 K 5050/04). Dieser hatte sich auf schlechte Konjunktur und geringe Nachfrage seitens der Baufirmen berufen. Den Richtern reichte das nicht: Der Unternehmer hätte durch mehr als nur Abwarten und Hoffen auf die Wirtschaftslage reagieren müssen. Entweder durch betriebswirtschaftlich sinnvolles Anpassen, das nicht sofort, aber in absehbarer Zeit zum Erfolg führen sollte. Oder aber schlichtweg durch die Aufgabe des Betriebs.
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