Lebensversicherung: Teure Steuer bei Verkauf oder Kündigung
Der Verkauf einer gebrauchten Lebensversicherung wird künftig besteuert. Diese teure Steueränderung für Privatleute und Kapitalanleger geht, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, aus der Unternehmenssteuerreform hervor, die der Bundestag am 25. Mai 2007 beschloss. Betroffen sind Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und innerhalb der ersten 12 Jahre verkauft werden. Möglicherweise gilt die Steuer auch, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen; dieser Punkt wäre später konkret vom Bundesfinanzministerium (BMF) per Erlass zu regeln. Wenn Sie rechtzeitig handeln, können Sie dem Fiskus noch entkommen.
Hintergrund: In Deutschland wird runde jede zweite Kapitallebensversicherung vorzeitig gekündigt (storniert) oder verkauft, weil der Versicherungsnehmer dringend Geld braucht. Für den Versicherungsnehmer ist die Kündigung meist ein schlechtes Geschäft, denn die Anbieter verrechnen die ersten Jahresprämien mit den Provisionen. Zudem ziehen sie die Kosten für Verwaltung und Nebenkosten ab. Kündigt der Kunde in den ersten 12 Jahren der Laufzeit, vermindert sich sein Guthaben zudem um die Kapitalertragssteuer von rund 7 Prozent.
Lukrativer ist der Verkauf der Lebensversicherung, zum Beispiel an ein Unternehmen, das auf solche Aufkäufe spezialisiert ist. Denn bei einem Verkauf fällt die 7-prozentige Kapitalertragsteuer nicht an. 2009 jedoch wird die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt, durch die der Staat auch vom LV-Verkauf profitiert.
Steuer-Tipp 1 (Nachtrag): Wer dringend Geld braucht oder sich die Versicherungsbeiträge (vorübergehend) nicht leisten kann, braucht seine Lebensversicherung nicht gleich zu kündigen. Der Steuer-Schutzbrief hat 7 Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung zusammengetragen.
Steuer-Tipp 2 (alt): Wenn Sie Ihre Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Jahre aufgeben wollen oder müssen, sollten Sie dies noch vor dem 1. Januar 2009 tun. Nur so sparen Sie die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Noch ist zwar unklar, ob die Abgeltungssteuer auch bei einer Kündigung gilt. Doch Experten sind sich einig, dass der Verkauf einer Lebensversicherung selbst mit Abgeltungssteuer finanziell vorteilhafter ist als eine Stornierung ohne Abgeltungssteuer.
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