Künstlersozialabgabe sinkt 2009 um ein Zehntel
Der Beitrag zur Künstlersozialkasse (KSK) sinkt 2009 auf 4,4 Prozent. Damit wird es für Unternehmen ab 2009 preiswerter, Aufträge an selbstständige Grafiker, Werbetexter, Journalisten oder an Künstler im klassischen Sinn zu vergeben.
Steuer-Falle: Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie KSK-pflichtig sind. Bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) fällt ein Versäumnis auf und wird teuer. Ob Sie betroffen sind, lesen Sie im Artikel "Steuer-Falle Künstlersozialkasse: Beitragspflicht Ja oder Nein?".
Jahr | Beitragssatz |
---|---|
2009 | 4,4 Prozent |
2008 | 4,9 Prozent |
2007 | 5,1 Prozent |
Hintergründe zur Künstlersozialabgabe:
Mit dem "Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten" führte Deutschland 1981 die soziale Sicherung der Künstler und Publizisten ein. Diese Absicherung für Künstler ist in Europa einmalig. Die Mittel für die Künstlersozialversicherung werden zur einen Hälfte durch die Beitragsanteile der Versicherten aufgebracht. Die andere Hälfte kommt durch die Künstlersozialabgabe und durch einen Zuschuss des Bundes zusammen.
Zur Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen. Die Höhe der Künstlersozialabgabe bemisst sich nach den Entgelten, die ein KSK-pflichtiges Unternehmen im Lauf eines Kalenderjahrs an selbstständige Künstler und Publizisten für deren künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen zahlt (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 vom 26. August 2008).
Steuer-Tipp: Sollten Sie 2008 Aufträge an Künstler und Publizisten gegeben haben, muss Ihr Meldebogen für das Jahr 2008 bis spätestens am 31. März 2009 bei der KSK vorliegen.
Informationen zur Künstlersozialabgabe:
Sie erhalten weitere Auskünfte direkt bei der KSK:
Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven
Telefon: 0 44 21 - 75 43-9
Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag bis 15 Uhr
Fax: 0 44 21 - 75 43-711
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