Kindergeld für getrennt lebende Eltern
Nur ein Elternteil hat Anspruch auf Kindergeld, entschied der Bundesfinanzhof (BFH), nämlich derjenige, der das Kind überwiegend betreut (Aktenzeichen: III R 91/03). Problematisch wird die Kindergeldverteilung oft dann, wenn beide Eltern das Kind in etwa gleich lang betreuen. In diesem Fall müssen sich die Eltern auf einen Kindergeldberechtigten einigen. Wer später mit der Regelung nicht mehr einverstanden ist, kann jederzeit bei der Familienkasse seine Zustimmung widerrufen. Können sich die Eltern nicht auf einen Kindergeld-Empfänger einigen, entscheidet das Vormundschaftsgericht.
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