Kapitalgesellschaften: Mit diesen Gestaltungsmodellen entgehen Sie der Publizitätspflicht
Seit 2007 müssen Kapitalgesellschaften – auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG – ihre Jahresbilanz(en) im elektronischen Unternehmensregister beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Diese Publizitätspflicht im Internet löste die frühere Pflicht ab, die Bilanz beim Handelsregister (Registergericht) zu hinterlegen. Weitere Informationen zu der Publikationspflichten lesen Sie im Artikel "Kapitalgesellschaften: Diese Zahlen müssen Sie spätestens 2007 veröffentlichen". Dort finden Sie auch eine Tabelle, aus der Sie entnehmen, bei welcher Unternehmensgröße Sie welche Informationen veröffentlichen müssen.
Mit den folgenden 5 Modellen beeinflussen Sie die Größe Ihres Unternehmens.
Modell 1: Flucht in die Einzelfirma oder in die reine Personengesellschaft
Einzelfirmen und reine Personengesellschaften sind weiterhin nicht publizitätspflichtig, zum Beispiel die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Ein Rechtsformwechsel kann sich daher für Sie lohnen. Doch Vorsicht! Lassen Sie Ihren Steuerberater vergleichen und berechnen und dabei unbedingt auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.
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Modell 2: Firmenteile und Abteilungen ausgliedern
Indem Sie Firmenteile und Abteilungen in neue Unternehmen ausgliedern, schaffen Sie kleinere, nicht publizitätspflichtige Einheiten und eventuell sogar den Sprung in eine Betriebsgrößenklasse, in der die Gefahr einer Steuerprüfung vom Finanzamt niedriger ist.
Steuer-Tipp: Eventuell lohnt sich sogar eine Neugründung im steuergünstigeren Ausland, etwa in der Schweiz oder in Österreich.
Modell 3: Betriebsgröße variieren
Ihre Veröffentlichungspflichten hängen größtenteils von der Bilanzsumme und dem Umsatz Ihres Unternehmens ab. Droht Ihnen im kommenden Geschäftsjahr der Sprung in die nächsthöhere Größenklasse, sollten Sie Ihre Bilanz aufhübschen.
Mit diesen 10 Punkten drücken Sie Firmengewinn und/oder Bilanzsumme sofort:
- Ansparabschreibung bilden (Anspar-AfA). Klein- und Mittelbetriebe dürfen 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für zukünftige Investitionen in eine Gewinn mindernde Rücklage einstellen, maximal 154.000 Euro. Achtung! Dieses Steuersparmodell funktioniert nur noch bis einschließlich 2006.
- Sonderabschreibung nutzen (Sonder-AfA). Kleine und mittlere Firmen (Betriebsvermögen maximal 235.000 Euro seit 1. Januar 2007, davor 204.517 Euro) können die 20-prozentige Sonderabschreibung zusätzlich zur normalen (linearen oder degressiven) Absetzung für Abnutzung (AfA) beanspruchen. Vorausgesetzt, sie haben vorab eine Rücklage gebildet. Steuer-Tipp: Früher durften Unternehmen nur dann eine Sonderansparabschreibung nutzen, wenn sie vorher eine Ansparabschreibung gebildet hatten. Diese Regelung gilt nicht mehr.
- Sonderabsetzung für erhöhte Abnutzung berücksichtigen (Sonder-AfA). Wenn Sie Ihre Maschinen im Schichtbetrieb einsetzen, dürfen Sie eine Sonderabschreibung bilden: bei Doppelschichten in Höhe von 25 Prozent, bei Dreifachschichten 50 Prozent.
- Lagerbestände abwerten. Rechnen Sie Vorräte, Handelswaren und Zubehör auf den Teilwert runter, wenn deren Marktpreise gesunken sind. Steuer-Tipp: Sammeln Sie Nachweise.
- Außenstände neu bewerten. Verringern Sie Forderungen grundsätzlich um 3 Prozent. Nach der 3. Mahnung können Sie Forderungen um 50 Prozent abschreiben.
- Firmenimmobilien marktgerecht bewerten. Stehen in Ihrer Bilanz Grundstücke und Firmenimmobilien mit einem überhöhten Wert, müssen Sie deren Wert auf den tatsächlichen Verkehrswert senken.
- Beteiligungen prüfen. Entpuppt sich eine von Ihrer Firma gehaltene Beteiligung als weniger werthaltig als gedacht, muss Ihr Steuerberater deren Ertragswert neu berechnen und eventuelle Verluste Gewinn mindernd verrechnen.
- Wertpapiere korrigieren. Hält Ihre Firma als Liquiditätspolster Aktien, Anleihen oder Fonds, deren Wert in den vergangenen Monaten gefallen ist, können Sie diese zum 31. Dezember 2007 mit dem niedrigen Börsenwert in die Bilanz stellen anstatt mit ihren Anschaffungskosten.
- Personalabbau einrechnen. Zahlt Ihr Unternehmen 2008 Abfindungen an ausscheidende Mitarbeiter, mindern diese Kosten in der 2007er Bilanz Ihren Gewinn. Voraussetzung: Der Sozialplan wurde noch 2007 abgeschlossen.
- Kosten der Bilanz berücksichtigen. Sie können die Kosten für Inventur, Bilanz, Steuererklärungen und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) in Ihrer Bilanz zurückstellen.
Modell 4: Schaffen eines Konzerns
Indem Sie einen Konzern schaffen, werden alle einzelnen Unternehmen als ein einziges behandelt. Die Folge: Die sensiblen Daten jeder einzelnen Tochtergesellschaft gehen in der großen Masse des Konzernabschlusses unter.
Modell 5: Vollhafter bei der GmbH & Co. KG.
Machen Sie Ihre GmbH & Co. KG zu einer astreinen Personengesellschaft, die nicht publizitätspflichtig ist. Dazu brauchen Sie nur eine natürliche Person als Vollhafter.
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