Immobilien-Eigenbedarf: Abfindung an Mieter nicht absetzbar
Wenn Sie Ihre vermietete Wohnung selbst nutzen wollen und Ihrem Mieter eine Abfindung zahlen, damit er die Wohnung frei macht, können Sie diese Zahlung nicht als Werbungskosten absetzen. Mit diesem Urteil (Aktenzeichen: IX R 38/03) entschied der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der vermieterfreundlichen Auffassung des Finanzgerichts Köln. Das Argument der BFH-Richter: Der Eigentümer zahle die Abfindung nicht, um Einnahmen zu erhalten, sondern um seine Vermietertätigkeit zu beenden.
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