GmbH-Anteilsverkauf auch an Angehörige wie unter fremden Dritten
Auch wenn Sie Ihre GmbH-Anteile für null Euro an Angehörige verkaufen, müssen Sie den Vertrag dennoch wie unter fremden Dritten schließen, entschied das Finanzgericht Saarland (Aktenzeichen: 1 K 25/01). Andernfalls gilt die Übertragung als Schenkung, wodurch der Verkäufer keinen steuerlich verrechenbaren Verlust geltend machen kann.
Die Voraussetzungen für den Null-Euro-Verkauf:
- Der Vertrag ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen.
- Er regelt die künftige Zahlungsverpflichtung, zum Beispiel durch einen Vermögensstatus.
- Er klärt außerdem die verbleibenden Risiken und verdeckten Werte der GmbH, vor allem den Verlustvortrag.
- Der Vertrag wird wie unter Fremden üblich umgesetzt.
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