Fortbildung: Bestätigung vom Arbeitgeber sichert Werbungskosten-Abzug
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Fortbildung besuchen, dann lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber vorab eine Bestätigung dafür ausstellen, dass der Kursus zwingend notwendig ist, um das Grundwissen für den Arbeitsplatz zu lernen. Mit dieser Bestätigung sind Sie nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz auf der sicheren Seite (Aktenzeichen: 5 K 1944/03, hier: allgemeiner Computerkursus). Das Finanzamt kann nicht mehr behaupten, die Fortbildung sei privat veranlasst, und Sie zur Kasse bitten.
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