Falsche Kfz-Steuer: Prüfen Sie Überweisung und Bescheid
Millionen Deutsche haben möglicherweise versehentlich keine Kfz-Steuer bezahlt - trotz Überweisung oder Lastschrift-Abbuchung. Der Grund für das Problem: Sie haben ihre Steuer wie gewohnt an das Finanzamt bezahlt. Doch die Finanzämter sind nicht mehr zuständig, sondern der Deutsche Zoll. Den Steuerzahlern fällt das Problem jetzt verstärkt auf, weil die Finanzämter seit 1. März 2015 die Kfz-Steuer zurück überweisen und die Zollämter Mahnungen an die Fahrzeughalter verschicken.
Auch bei Zahlungen per Lastschrift kann es zu Fehlern gekommen sein. Zwar wurde hier automatisch umgestellt, dass die Zollbehörden die Steuer abbuchen und nicht mehr die Finanzämter. Jedoch handelt es sich nicht zwangsläufig um den richtigen Betrag.
Wer vom Finanzamt seine Kfz-Steuer zurück überwiesen bekommt, sollte sich also nicht über den unverhofften Geldsegen freuen, sondern handeln. Und zwar selbstständig und schnell, denn das Finanzamt wird ihm weder eine Erklärung noch eine Aufforderung senden.
Prüfliste Kfz-Steuer: Was Fahrzeughalter jetzt tun müssen
Für Ihre Kfz-Steuer prüfen Sie folgende Punkte:
A) Stimmt der Betrag, den der Zoll in Ihrem Kfz-Steuerbescheid veranschlagt hat? Kontrollieren Sie den Betrag mit dem Online-Rechner zur Kfz-Steuer-Höhe.
Falls nein, der Betrag stimmt nicht:
A 1) Der Betrag ist niedriger, als er sein sollte: Freuen Sie sich und prüfen Sie unter B weiter.
A 2) Der Betrag ist höher, als er sein sollte: Rufen Sie beim Zollamt an oder stellen Sie einen schlichten Antrag auf Änderung wegen eines offensichtlichen Fehlers. Warten Sie auf Ihren berichtigten Kfz-Steuer-Bescheid, bevor Sie unter B weiter prüfen. Lesen Sie hier, warum Sie keinen Einspruch einlegen sollten, auch wenn einige Medien und der Bund der Steuerzahler dies empfehlen.
Falls ja, der Betrag im Kfz-Steuerbescheid stimmt:
B) Haben Sie Ihre Kfz-Steuer schon bezahlt?
Falls nein, Sie haben die Kfz-Steuer noch nicht gezahlt:
a) Überweisen Sie den Betrag an den Zoll. Die Kontoverbindung des für Sie zuständigen Hauptzollamts finden Sie auf dem Kfz-Steuerbescheid oder online beim Zoll.
b) Oder erteilen Sie dem zuständigen Hauptzollamt eine Lastschrifteinzugserlaubnis. Das dafür notwendige Formular finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Zolls, siehe a). Der Vorteil: Ihre Kfz-Steuer wird automatisch abgebucht. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Bonusfrage: Haben Sie eine Mahnung vom zuständigen Hauptzollamt erhalten? Falls ja: Worauf warten Sie noch? Dieser Artikel ist nicht zum Prokrastinieren gedacht. Zahlen Sie umgehend den ausstehenden Betrag. Bei der ersten Mahnung berechnet der Zoll noch keine zusätzlichen Gebühren.
Falls ja, Sie haben die Kfz-Steuer gezahlt:
C) Sind Sie sicher? Prüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, ob das Geld an den Zoll gegangen ist und nicht ans Finanzamt, wie früher üblich. Haben Sie den geforderten Betrag an die richtige Stelle gezahlt?
Falls nein, das Geld ging an die falsche Stelle:
Haben Sie irrtümlicherweise an das Finanzamt gezahlt, wird Ihnen der Betrag automatisch zurück überwiesen. Überweisen Sie das Geld umgehend an das zuständige Hauptzollamt (siehe B).
Falls ja, das Geld ging an den Zoll:
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind kein Kfz-Steuersünder. Sie sind darauf (zu Recht) sehr stolz, denn sonst hätten Sie diese Prüfliste nicht bis zum Ende gelesen.
Hintergrund: Chaos seit Umstellung der Kfz-Steuer
Seit Anfang 2014 gehen in der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs Anfragen und Leserbriefe zur fehlerhaften Kfz-Steuer ein. Verschiedene Medien, der Bund der Steuerzahler und der Steuer-Schutzbrief berichteten darüber. Zuerst waren nur einzelne Bundesländer betroffen, bis Ende 2014 ganz Deutschland. Zum Teil wurden Neuwagen als Oldtimer besteuert und Steuerzahler erhielten den Steuerbescheid völlig anderer Personen.
Hintergrund für das Chaos war, dass seit 2009 nicht mehr die Länder, sondern der Bund für die Kfz-Steuer zuständig ist. 2014 übergaben die Finanzämter schrittweise ihre Daten und Aufgaben an den Zoll. Jedoch arbeiteten die EDV-Systeme der Behörden nicht reibungslos zusammen.
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Auto, Pkw, Lkw, Kfz, Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)