Erbschaftsteuerreform 2007: Gewinner und Verlierer

vom 07. November 2007 (aktualisiert am 17. Mai 2013)
Von: Lutz Schumann

Die Große Koalition hat am 5. November 2007 das neue Erbschaftsteuergesetz in den Grundzügen verabschiedet. Gewinner der Reform sind Ehepartner, Kinder und Enkel. Für sie wurden vor allem höhere Freibeträge beschlossen. Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, erhalten einen erheblich höheren Freibetrag von 500.000 Euro – wie Ehepaare. Wird dieser überschritten, berechnet sich die Erbschaftsteuer jedoch nicht nach der günstigen Steuerklasse I, sondern nach der teuren Steuerklasse III. Ziel der Koalition: Erben eines normalen Einfamilienhauses sollen auch weiterhin keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Nachtrag: Dieses Gesetz ist möglicherweise verfassungswidrig, weil es Privatleute schlechter stellt als Unternehmen. Wer jetzt richtig handelt, kann vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren.

Die neuen Freibeträge der Erbschaftsteuer:

Nähe Alter Freibetrag Neuer Freibetrag Steuerklasse
Ehegatten 307.000 Euro 500.000 Euro I
Kinder 205.000 Euro 400.000 Euro I
Enkel 51.200 Euro 200.000 Euro I
Lebenspartner 5.200 Euro 500.000 Euro III

An den Steuertarifen für nahe Verwandte (Steuerklasse I) wird sich nichts ändern. Deren Steuersätze liegen zwischen 7 und 30 Prozent je nach Höhe des ererbten Vermögens.

Die Verlierer der Reform sind die anderen Verwandten, wie Geschwister, Neffen, Nichten und nicht verwandte Erben. In den Steuerklassen II und III erhalten sie fortan nur noch einen Freibetrag von 20.000 Euro. Bisher liegen die Freibeträge in diesen Klassen zwischen 5.200 und 51.200 Euro. Der Tarifverlauf für diese Erben steht noch nicht fest.

Geringe Steuer auf Unternehmensnachfolgen

Für Unternehmensnachfolgen ist geplant, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei vererbt werden können. Die restlichen 15 Prozent müssen auf jeden Fall versteuert werden. Allerdings soll das Betriebsvermögen künftig wesentlich höher bewertet werden als bisher üblich.

Die steuerfreie Nachfolge ist nur möglich, wenn der Erbe das Unternehmen fortführt. 10 Jahre lang darf die Lohnsumme nicht unter 70 Prozent des Durchschnittswerts der letzten Jahre vor dem Erbfall sinken. Außerdem darf das Betriebsvermögen in einem Zeitraum von 15 Jahren nicht unter den Ausgangswert fallen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Erbe die Firma nur auf dem Papier fortführt, in Wirklichkeit aber ausschlachtet.

Die Steuerschuld wird während dieser 10 Jahre gestundet, also auf Eis gelegt. Erfüllt der Erbe obige Bedingungen, werden ihm 85 Prozent der Erbschaftssteuer erlassen. Verstößt er gegen die Bedingungen, muss er vermutlich die gesamte Steuerschuld nachzahlen. Genaueres ist zu diesem Punkt noch nicht bekannt geworden – denkbar, aber unwahrscheinlich ist auch ein anteiliger Erlass, wenn das Unternehmen kürzer als die geforderten 10 Jahre fortbesteht.

Das neue Gesetz soll, wenn es die erforderlichen Gremien durchlaufen hat, rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten können Erben sich noch nach den aktuellen Maßstäben veranlagen lassen.

Die neuen Steuersätze bei Erbschaft und Schenkung:

Nachtrag vom 21. November 2007: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt auch die Steuersätze der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Auch bei den Steuersätzen sind nahe Verwandte die Gewinner der Erbschaftsteuerreform.

Steuersätze bei Erbschaft und Schenkung
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs
(in Euro; bis einschließlich; alte Rechtslage in Klammern)
Prozent in der Steuerklasse
(in Klammern alte Rechtslage)
I II III
75.000 (52.000) 7 (7) 30 (12) 30 (17)
300.000 (256.000) 11 (11) 30 (17) 30 (23)
600.000 (512.000) 15 (15) 30 (22) 30 (29)
6.000.000 (5.113.000) 19 (19) 30 (27) 30 (35)
13.000.000 (12.783.000) 23 (23) 50 (32) 50 (41)
26.000.000 (25.565.000) 27 (27) 50 (37) 50 (47)
Über 26.000.000 (über 25.565.000) 30 (30) 50 (40) 50 (50)

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