Erbe muss Steuerhinterziehung melden
Erben haften für Steuerschulden des Erblassers und somit auch für hinterzogene Steuern, entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 8 K 394/01). Erkennt ein Erbe, dass in der Vergangenheit falsche Steuererklärungen abgegeben wurden, so muss er diese berichtigen. Hinweis: Steuerhinterziehung verjährt nach 10 Jahren, ältere Unregelmäßigkeiten müssen Sie also nicht korrigieren.
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