Doppelte Haushaltsführung nicht bei großer Wohnung
Ist die Zweitwohnung am Arbeitsort zu groß, darf das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung streichen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VI R 126/78). Im Urteilsfall war die Wohnung 120 Quadratmeter groß, die Finanzämter lehnen eine Wohnung jedoch schon ab 60 Quadratmeter ab.
Auswege:
- Halten Sie Ihren Steuerbescheid offen und berufen Sie sich dazu auf das Revisionsverfahren beim BFH mit dem Aktenzeichen VI R 23/05.
- Überschreiten Sie die 60-Quadratmeter-Grenze wegen eines großen Arbeitszimmers? Dann berufen Sie sich auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) München (Aktenzeichen: 8 K 4428/00) und das zugehörige Revisionsverfahren beim BFH (Aktenzeichen: VI R 23/05).
- Weisen Sie nach, dass keine kleinere und zugleich angemessene Wohnung zu finden war.
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