Doppelte Haushaltsführung auch nach Umzug
Die Steuervorteile bei einer doppelten Haushaltsführung können auch dann fortbestehen, wenn die Familie aus ihrer alten Wohnung auszieht, sich aber nicht am Arbeitsort des Berufstätigen niederlässt. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf hervor (Aktenzeichen: 16 K 589/04 E). Im entschiedenen Fall war die Familie in eine andere Stadt gezogen, während der Mann eine Zweitwohnung in der Nähe seines neuen Arbeitsorts unterhielt.
Das Finanzamt argumentierte, nach dem Umzug der Familie sei die Zweitwohnung nur noch privat veranlasst gewesen. Die Familie brachte dagegen vor, der befristete Arbeitsvertrag des berufstätigen Manns sei zu unsicher für einen kompletten Umzug gewesen; am Arbeitsplatz habe es keine bezahlbaren und ausreichend großen Wohnungen gegeben, außerdem lebten die Eltern des Manns im neuen Familienwohnort, sodass sie die Kinder hätten betreuen können. Das Finanzgericht schloss sich dem Argument der unsicheren Arbeitsstelle an.
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