BSG: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhöhen nicht das Elterngeld
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Möglichkeit erschwert, mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld den späteren Elterngeldanspruch zu erhöhen. Sonstige Bezüge zu einem konkreten Anlass fließen demnach nicht mehr in die Bemessungsgrundlage des Elterngelds ein (BSG-Urteil vom 29. Juni 2017, Aktenzeichen: B 10 EG 5/16 R). In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie Ihr Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gestalten, damit diese Gehalts-Extras trotzdem noch Ihren Eltern-Zuschuss vom Staat erhöhen.
Wovon die Höhe des Elterngelds abhängt
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat das Elterngeld eingeführt, um das durchschnittliche, laufende, monatliche Einkommen auszugleichen. Die Höhe des Elterngelds hängt deshalb vereinfacht gesagt davon ab, wie viel der betreuende Elternteil in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes nach Steuern verdient hat. (Der konkrete Fachbegriff aus dem Einkommensteuerrecht ist "Summe der positiven Einkünfte".) Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge, steuerfreie Bezüge, nicht besteuertes Einkommen sowie Einkommen aus bestimmten anderen Staaten. Die genaue Berechnung des Elterngelds ist komplex und wir empfehlen Ihnen, sich beraten zu lassen. Wo und wie Sie Elterngeld bekommen, lesen Sie in dieser Übersicht: Elterngeld beantragen.
Wegen der vielen Einflussfaktoren geben wir hier nur die Faustregel: Je höher das monatliche Einkommen, desto höher das spätere Elterngeld. Ein Ansatz zum Optimieren ist daher, möglichst viele Einkünfte in die zwölf Monate vor der Geburt zu ziehen. Zum Beispiel könnte ein/e Selbstständige/r mit offenen Forderungen noch schnell hohe Rechnungen schreiben oder mahnen, damit das Geld rechtzeitig vor der Geburt eintrifft.
Wann Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht fürs Elterngeld zählen
Spinnt man diesen Gedanken weiter, könnte man annehmen auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhöhten das Einkommen und somit das Elterngeld. Doch die BSG-Richter entschieden, dass es sich hier nicht um laufende, sondern um anlassbezogene Zahlungen handele. Sie seien wie sonstige Bezüge (siehe oben) zu behandeln und daher nicht für die Höhe des Elterngelds heranzuziehen.
Nach Ansicht der BSG-Richter ändert sich an dieser Auffassung nichts, wenn die Zahlung der zusätzlichen Bezüge lange im Voraus geplant und im gesamten Jahresgehalt vereinbart ist. Im Urteilsfall hatte die angestellte Steuerzahlerin mit ihrem Arbeitgeber vertraglich ein Jahresgehalt beschlossen. Dieses wurde jeden Monat zu einem Vierzehntel ausbezahlt. Die beiden restlichen Vierzehntel flossen als Urlaubs- und als Weihnachtsgeld jeweils in einer Summe. Trotz des klar geregelten Jahresgesamtgehalts kam es für die BSG-Richter nur auf die tatsächlichen Monatsgehälter an.
Wie Sie mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld doch noch Ihren Elterngeld-Anspruch erhöhen
Steuer-Tipp für angehende Eltern, die das Kind während der Elternzeit betreuen werden: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass er Ihr Jahresgehalt einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld in zwölf monatlichen Raten zahlt, nicht in 13, 14 oder mehr. Wann immer möglich, lassen Sie sich jährliche Boni, Einmal- und Sonderzahlungen nicht in einer Summe, sondern monatlich verteilt und als "normales Gehalt" überweisen. Selbst wenn das bedeutet, dass Sie Ihren Bonus fürs zurückliegende Jahr erst nach zwölf Monaten vollständig erhalten haben werden.
Dieser Tipp stellt nur den steuerlich wünschenswerten Ausgang Ihres Gesprächs mit Ihrem Arbeitgeber dar. Ihr Chef/in ist natürlich nicht zu einer solchen Vereinbarung verpflichtet.
Extra-Tipp für zusammenveranlagte Paare, um mehr Elterngeld zu bekommen: Für die Höhe des Elterngelds ist, wie oben gesagt, das Einkommen nach Steuern maßgeblich. Ein sinnvoller und völlig legaler Trick ist daher, dass der später betreuende Elternteil in die Lohnsteuerklasse mit der höchsten monatlichen Steuerentlastung wechselt. Selbst wenn er deutlich weniger Geld verdient als der Partner. Diese vermeintlich ungünstige Steuerklassen-Kombination bringt Ihnen mehr als 1.000 Euro zusätzliches Elterngeld, wie wir in diesem Steuermodell-Artikel vorrechnen. Wichtig ist, dass Sie früh wechseln, selbst wenn es Jahre bis zur Schwangerschaft dauert. Nur so optimieren Sie zuverlässig Ihr Einkommen für sämtliche zwölf Monate vor der Geburt.
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