BFH prüft: Zahlen Familien zu viel Steuern?
Reichen die steuerlichen Vergünstigungen für Eltern mit Kindern aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: III R 104/07). Hintergrund des Verfahrens: Laut Gesetz muss das Existenzminimum der Bundesbürger steuerfrei bleiben. Das geschieht durch den Einkommensteuer-Grundfreibetrag von 7.664 Euro pro Kopf sowie durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag liegt bis 31. Dezember 2008 bei 1.824 Euro pro Kind und Elternteil, ab 1. Januar 2009 bei 1.920 pro Kind und Elternteil. Möglicherweise jedoch sind der Freibetrag für Kinder und der Ausbildungsfreibetrag nicht hoch genug, um das Existenzminimum abzudecken. Der Familienlastenausgleich könnte also gegen die Verfassung verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Grundsatz, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss, schon mehrfach für Kinder angemahnt. Dennoch zog sich der Gesetzgeber bisher nur mit kleinen Erhöhungen beim Kindergeld aus der Affäre. Die Steuerabzüge für Kinder wurden dadurch nicht spürbar verbessert. Ein Beispiel ist der Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro. Er gilt seit 2002 unverändert und wird nur noch für volljährige, auswärts untergebrachte Kinder gezahlt.
Steuer-Tipp: Als Eltern sollten Sie gegen Ihre offenen Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen. Verweisen Sie in Ihrem Einspruch auf das oben genannte Verfahren, in dem der Bundesfinanzhof prüft, ob die Paragrafen 31, 32 Absatz 6 und 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) verfassungsgemäß sind. Beantragen Sie gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens. Nur durch einen solchen Einspruch sparen Sie Steuern, falls der BFH zugunsten von Eltern entscheidet.
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