Berufskraftfahrer: Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar
Die Oberfinanzdirektion Münster hat ihre Finanzämter angewiesen, bestimmte Weiterbildungskosten für Berufskraftfahrer als steuerabzugsfähige Werbungskosten zu behandeln (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer, Nr. 006/2008 vom 20. Februar 2008). Steuerbegünstigt sind Kosten, die sich aus den nachfolgenden Gesetzen zur beruflichen Weiterbildung ergeben:
Wer in den Beruf als Fahrer im Personenverkehr neu einsteigt, ist ab September 2008 gesetzlich verpflichtet, eine Grundqualifikation zu durchlaufen, und zwar zusätzlich zum Erwerb des Führerscheins der Klassen C und CE. Diese Pflicht geht aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 14. August 2006 (BkrQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BkrFQV) hervor. Wer schon einen Führerschein besitzt, hat zwar eine Bestandsgarantie, muss sich aber alle 5 Jahre beruflich weiterbilden.
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