2.: Beispiele für und gegen steuerbegünstigte Gartenarbeiten
Wie hoch der Steuervorteil durch die Arbeiten im Garten ist, hängt davon ab, ob die Tätigkeit als haushaltsnahe Handwerkerleistung oder Dienstleistung einzustufen ist. Handwerkerleistungen bringen einen direkten Steuerabzug von höchstens 1.200 Euro im Jahr, Dienstleistungen bringen höchstens 4.000 Euro. Wer beide Arten von Arbeiten geschickt nutzt, kommt auf einen direkten Steuerabzug von 1.200 + 4.000 = 5.200 Euro pro Jahr. Doch wie sind die Tätigkeiten konkret einzuordnen?
Faustregel: Normale Pflege des Gartens fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, zum Beispiel das Rasenmähen, das Heckeschneiden oder das Unkrautjäten. Es handelt sich hier um Tätigkeiten, die ein Mitglied des Haushalts ohne großes Wissen, Erfahrung oder Ausbildung übernehmen könnte.
Zu den haushaltsnahen Handwerkerleistung gehören zum Beispiel Gartengestaltung und das Errichten einer Mauer zum Nachbarn. Diese Unterscheidung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück (Aktenzeichen: VI R 61/10) und kann in der Praxis für Streit mit dem Finanzamt sorgen.
Auf Nummer sicher gehen Sie daher, wenn Sie sich an folgende Tabelle halten, in der die Arbeiten nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterteilt sind. Die Tabelle fußt auf zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 15. Februar 2010, Aktenzeichen: IV C 4 - S 2296-b/07/0003(2007/0484038), und vom 26. Oktober 2007, Aktenzeichen: IV C 4 - S 2296-b/07/0003), ergänzt um Einschätzungen und Erklärungen des Steuer-Schutzbriefs.
Steuerspar-Tabelle für den Garten:
Tätigkeit | haushaltsnahe Dienstleistung | haushaltsnahe Handwerkerleistung | steuerbegünstigt |
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Baumpflege | |||
Bäume fällen | |||
Bewässerungsanlage installieren | |||
Beschnitt von Pflanzen und Bäumen | |||
Carport errichten | |||
Düngen des Gartens | |||
Ernten von Obst und Gemüse | |||
Errichten oder Sanieren einer Mauer | |||
Gartenbeleuchtung installieren | |||
Gartenhaus errichten | * | ||
Gartenteich anlegen | |||
Gartenteich reinigen | |||
Gartenteich zurückbauen | |||
Geräteschuppen aufbauen | * | ||
Gewächshaus errichten | * | ||
Grundwasserbrunnen bohren | |||
Grünschnitt abfahren und entsorgen | |||
Laub entfernen | |||
Mauer errichten oder sanieren | |||
Pflanzen von Bäumen oder Hecken | |||
Pflasterarbeiten | |||
Rasen düngen | |||
Rasen mähen | |||
Rasen neu einsäen | |||
Rasen vertikulieren | |||
Reinigung der Terrasse, gepflasterten Wege etc. | |||
Reparatur und Wartung von Gartengeräten und -maschinen | Nur wenn dies auf dem Grundstück geschieht, Erklärung siehe unten | ||
Rollrasen verlegen | |||
Sandkasten anlegen | |||
Schädlingsbekämpfung | |||
Sichtschutz aufstellen | |||
Sonnenschutz installieren | |||
Spielgeräte aufstellen | |||
Taubenabwehr | |||
Terrasse oder Terrassenüberdachung anbauen, erneuern oder erweitern | |||
Unkraut jäten | |||
Zaun setzen oder erneuern | |||
* Steuer-Schutzbrief-Interpretation des BFH-Urteils vom 13. Juli 2011 (Aktenzeichen: VI R 61/10) | |||
Quelle: www.steuer-schutzbrief.de, Stand: August 2012 |
Wann keine Steuerersparnis möglich ist
Keine Steuervergünstigung im Zuge der haushaltsnahen Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen gibt es in diesen Fällen:
- Wenn die Handwerkerarbeiten mit einem Neubau zusammenhängen. Ein Zusammenhang besteht ganz klar dann, wenn Sie ein neues Haus bauen (lassen). Er ist aber auch dann anzunehmen, wenn Sie Wohn- oder Nutzflächen schaffen oder erweitern (BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2007, BStBl. 2007 I S. 783, Tz. 14). Daher ist zum Beispiel der Anbau eines Wintergartens wegen des zusätzlichen Nutz- oder Wohnraums nicht steuerbegünstigt. (Der Bau eines Gartenhauses hingegen ist steuerbegünstigt, obwohl Nutzraum geschaffen wird, BFH-Aktenzeichen: VI R 61/10).
- Wenn die Arbeiten außerhalb Ihres Grundstücks stattfinden. Ihr Rasenmäher muss in die Werkstatt? Dann tragen Sie die Reparaturkosten komplett selbst. Bordstein und Parkplatzstreifen zählen nicht zu Ihrem Grundstück, sondern sind öffentliches Gelände. Die Kosten für Winterdienst, das entfernen von Laub und das Wegkratzen von Unkraut aus den Ritzen sind nicht steuerbegünstigt.
- Wenn Entsorgung und Gutachtertätigkeiten im Vordergrund stehen.
- Für Materialkosten gibt es keine Steuervergünstigung, auch nicht wenn sie durch die oben aufgeführten Arbeiten entstehen. Allenfalls Verbrauchsmittel sind abzugsfähig.
Nähere Informationen zu den beiden letzten ausgeschlossenen Fällen stehen im nächsten Artikel, darüber, welchen Teil der Rechnung das Finanzamt mitbezahlt.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Steuern sparen mit dem Garten
- 2.: Beispiele für und gegen steuerbegünstigte Gartenarbeiten
- 3.: Welche Gartenarbeiten das Finanzamt mitbezahlt
- 4.: Steuern sparende Gartenarbeit: Höchstgrenze, Problemfall und Optimierungstrick
- 5.: Voraussetzungen für Steuern sparende Gartenarbeit
- 6.: Gartenarbeit: Steuerabzug nur mit Rechnung und Überweisung
- 7.: Antrag und Freibetrag für haushaltsnahe Leistungen
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Dienstleistung, haushaltsnahe, Eigenheim