1.3.: Auswege, wenn die Weihnachtsfeier zu teuer war

vom 12. Dezember 2009 (aktualisiert am 30. November 2010)
Von: Lutz Schumann
Sektbar leergekauft, Betriebsfeier zu teuer? Wie Arbeitgeber den Steuerschaden klein halten.

Sektbar leergekauft, Betriebsfeier zu teuer? Wie Arbeitgeber den Steuerschaden klein halten.

Manche Weihnachtsfeiern werden teurer als 110 Euro pro Mitarbeiter, zum Beispiel weil sie eine Horde Familienmitglieder mitgebracht haben. Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten, um diesen Steuerschaden zu begrenzen. Die Pauschalversteuerung greift im Nachhinein und hängt vom guten Willen des Finanzamts ab. Die schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist ein sicherer Schutz, muss aber im Vorhinein umgesetzt werden.

1. Ausweg: Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann bei seinem Finanzamt beantragen, dass er den Kostenanteil pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert und für den Mitarbeiter übernimmt. Die individuelle Besteuerung des geldwerten Vorteils fiele dadurch weg. Im Beispielfall würde der Arbeitgeber einschließlich Soli-Zuschlag und Kirchensteuer also 45,00 Euro ans Finanzamt zahlen. Ein auf diese Weise pauschal versteuerter Betrag bleibt sozialabgabenfrei. Zudem erspart es sich der Arbeitgeber, die Gehaltsabrechnung rückwirkend zu ändern.

Allerdings besteht kein Anspruch auf diese Pauschalversteuerung. Die Finanzämter geben solchen Anträgen meist dann statt, wenn es sich um Fehler oder Ausnahmen und um kleine Summen handelt. Bei Sara Wiegem dürfte das der Fall sein. Die Pauschalversteuerung stellt jedoch kein Schlupfloch für Arbeitgeber dar, die es mit den Kosten ihrer Weihnachtsfeier übertreiben wollen.

2. Ausweg: Mustervereinbarung mit den Mitarbeitern

Um eine Steuerpflicht wegen Überschreitens der 110-Euro-Grenze zu vermeiden, sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor einer Betriebsveranstaltung schriftlich dazu verpflichten, höhere Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Service für Arbeitgeber: Die nachfolgende kleine Vereinbarung genügt den Anforderungen des Finanzamts. Kopieren Sie den Abschnitt in ein Textverarbeitungsprogramm, drucken Sie ihn aus und lassen Sie ihn von jedem Mitarbeiter unterschreiben, der an der Weihnachtsfeier teilnimmt. Legen Sie die unterschriebenen Papiere zu ihren Lohnunterlagen.

Kostenübernahme

Falls die Kosten der Betriebsveranstaltung am ........................ den Betrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen, verpflichtet sich ................................................ (Vor- und Nachname des Mitarbeiters), den übersteigenden Betrag zu übernehmen, der auf ihn entfällt. Nimmt der Mitarbeiter mit Familienangehörigen teil, sind deren anteilige Kosten ihm zuzurechnen. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird den eventuell zu erstattenden Betrag vom Nettogehalt des Mitarbeiters einbehalten.

(Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters)............................................

Steuer-Tipp: Natürlich können Sie auch verlangen, dass nur die teilnehmenden Angehörigen ihren Anteil hinzuzahlen. Entscheidend ist allein, dass es Ihnen gelingt, die zulässigen Kosten pro Arbeitnehmer unter die verbindliche 110 Euro-Grenze zu drücken.