Ausreiseverbot für Steuerschuldner
Das Finanzamt darf den Reisepass eines Steuerpflichtigen einziehen, der mit seinen Zahlungen stark im Rückstand ist, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen: 1 L 935/05). Voraussetzung dafür ist eine Fluchtgefahr. Im entschiedenen Fall schuldete ein 50-Jähriger dem Fiskus über 70.000 Euro. Er hatte sein Auto abgemeldet, seine Wohnung samt Einrichtung verkauft und seinen Wegzug nach Südamerika geplant.
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