Auslandsgestaltungen: EuGH schränkt Gesetz gegen Steuerflucht ein
Erneut hat sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine blutige Nase geholt. Die Brüsseler Richter schränken die Möglichkeiten der EU-Finanzminister weiter ein, gegen Steuergestalter vorzugehen. Damit darf der Fiskus ausländische Gewinne nur noch in Fällen eindeutigen Missbrauchs besteuern. Die Folge: Das deutsche Außensteuergesetz muss grundlegend überarbeitet werden.
Deutsche Konzerne, die ihre Gewinne auf eine Tochtergesellschaft verlagern, zum Beispiel ins Niedrigsteuerland Irland, bleiben damit in Zukunft vor Steuer-Nachforderungen der deutschen Finanzämter verschont. Vorausgesetzt, die Auslandstochter ist keine Briefkastenfirma (Aktenzeichen: C-196/04).
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