Arbeitszimmer-Kosten von A bis Z
Welche Ausgaben für ein Arbeitszimmer lassen sich von der Steuer absetzen? Hier ist zuerst zu unterscheiden zwischen den Kosten für das Zimmer selbst und den Ausgaben für Arbeitsmittel.
Zu den Arbeitszimmerkosten zählen zum Beispiel Parkettfußboden, Beleuchtung, anteilige Miete, Heizkosten und Versicherung. Sie mindern nur dann die Steuerlast, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennt.
Arbeitsmittel sind immer absetzbar, selbst wenn das Finanzamt den Steuerabzug fürs häusliche Arbeitszimmer verweigert. Unter Arbeitsmittel fallen zum Beispiel Schreibtisch, Computer, Telefon und Fachliteratur. Liegen die Anschaffungskosten ab 2018 bis 800 Euro (ohne Umsatzsteuer), bis 2017 unter 410 Euro im Jahr (plus Umsatzsteuer)), lässt sich der Betrag im Jahr des Kaufs in einer Summe absetzen. Liegt der Kaufpreis höher, sind die Kosten über die Nutzungsdauer des Gegenstands abzuschreiben. Eine Tabelle zur Nutzungsdauer und Abschreibung folgt unten.
Arbeitszimmer-Kosten und Arbeitsmittel von A bis Z
Gegenstände | Arbeitszimmerkosten, Ausstattung | Arbeitsmittel |
---|---|---|
Abfalleimer, Papierkorb | ||
Abschreibungen (AfA) | ||
Aktenvernichter | ||
Anrufbeantworter | ||
Beleuchtung | ||
Beistelltisch | ||
Besprechungstisch mit Sitzgruppe | ||
Bilder und Poster | ||
Blumen und Pflanzen | ||
Bodenbelag (Parkett, Laminat, Kork, PVC) | ||
Bücherschrank | ||
Bücherregale | ||
Büro- und Schreibmaterial, Schreibutensilien | ||
CD-ROM- und DVD-Rohlinge, Disketten, USB-Massenspeicher für PC | ||
Computer (PC) und Peripheriegeräte (zum Beispiel Drucker, Scanner); letztere können nur zusammen mit dem PC abgesetzt werden | ||
Diktiergerät | ||
Fachbücher und Fachzeitschriften | ||
Faxgerät | ||
Finanzierungskosten des Gesamtgebäudes (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Finanzierungskosten für Arbeitsmittel und Einrichtung | ||
Gardinen | ||
Hauskosten, zum Beispiel Abgaben, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Wohngebäudeversicherung, Müllabfuhr, Nebenkosten, Verwaltung (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Hausratversicherung (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Heizungskosten (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Jalousien | ||
Kalender, Zeitplaner | ||
Kopierer plus Zubehör | ||
Laptop | ||
Leasingraten, zum Beispiel für Fotokopierer | ||
Miete für Wohnung einschließlich Nebenkosten | ||
Modem für den PC (nur zusammen mit PC absetzbar) | ||
Monitor für den PC (bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer sofort absetzbar) | ||
Notebook | ||
Parkett, Laminat, Korkbelag | ||
Regale | ||
Reinigungskosten | ||
Renovierungskosten, dabei verwendetes Material/Werkzeuge | ||
Reparaturkosten, Gesamtgebäude (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Schreibmaschine | ||
Schreibtisch, Bürostuhl, Leselampe | ||
Smartphone | ||
Software für PC (bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer sofort absetzbar) | ||
Stromkosten (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Tablet-PC | ||
Tapeten | ||
Telefon | ||
Teppich und Teppichboden | ||
Zinsen für Hausfinanzierung (entsprechend Arbeitszimmeranteil) | ||
Zinsen für Arbeitsmittel |
Liegen einzelne Anschaffungskosten bis maximal 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) können Sie die Kosten im Kaufjahr in einer Summe als Werbungskosten absetzen. Liegt der Kaufpreis höher, müssen Sie die Kosten über die Nutzungsdauer des Gegenstands abschreiben.
Schnellübersicht: Welche Nutzungsdauer das Finanzamt anerkennt
Beruflich genutzter Gegenstand | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
---|---|---|
Aktenvernichter | 8 Jahre | 12,5 Prozent |
Anrufbeantworter | 5 Jahre | 20,0 Prozent |
Büromöbel wie Schreibtisch, Bücherschrank, Regale, Stuhl | 13 Jahre | 7,7 Prozent |
Diktiergerät | 5 Jahre | 20,0 Prozent |
Faxgerät | 6 Jahre | 16,6 Prozent |
Fotokopierer | 7 Jahre | 14,3 Prozent |
Handy | 5 Jahre | 20 Prozent |
Notebook und Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Monitor) |
3 Jahre | 33,3 Prozent |
Schreibmaschine | 9 Jahre | 11,1 Prozent |
Stahlschrank | 14 Jahre | 7,1 Prozent |
Telefon | 10 Jahre | 10,0 Prozent |
Teppich, normaler | 8 Jahre | 12,5 Prozent |
Tresor, Safe | 23 Jahre | 4,4 Prozent |
Weitere Abschreibungsregeln stehen in der ausführlichen amtlichen AfA-Tabelle. Hier finden Sie den Online-Rechner für die AfA.
Steuer-Tipp: Selbst wenn das Finanzamt Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkennt, können Sie trotzdem die Kosten für die soeben genannten, beruflich genutzten Gegenstände als Werbungskosten abziehen, sonfern es sich um Arbeitsmittel handelt.
Beispielrechnung für anteilige Arbeitszimmerkosten
Beispiel: Max Clever ist selbstständiger Berater und arbeitet von zu Hause aus. Sein Eigenheim ist 180 Quadratmeter groß, die Gesamtkosten ohne Grundstück betragen 280.000 Euro. Das Arbeitszimmer umfasst 35 Quadratmeter.
Max CleversRechnung:
Posten | Betrag |
---|---|
Absetzung für Abnutzung (AfA, 2 Prozent von 280.000 Euro) | 5.600 Euro |
Zinsen (5,5 Prozent von 200.000 Euro) | 11.000 Euro |
sonstige Kosten (Heizung, Versicherung, Strom etc.) | 4.000 Euro |
Gesamtkosten pro Jahr | 20.600 Euro |
Arbeitszimmeranteil: 35 qm x 100/180 qm | 19,44 Prozent |
Kostenanteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt: 20.600 Euro x 19,44 Prozent | 4.005 Euro |
Ergebnis: Max Clever kann 4.005 Euro Arbeitszimmerkosten als Betriebsausgaben absetzen.
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