Ansparabschreibung: Gesamtbetrag statt Einzelposten
Bei einer Ansparrücklage reicht es aus, wenn Sie eine Gesamtsumme für mehrere geplante Einzelinvestitionen verbuchen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: XI R 52/04). Die einzelnen Posten müssen Sie in einer Liste zusammenstellen, die jedoch erst bei Bedarf beim Finanzamt einzureichen ist. Mit diesem Urteil gehört der Bürokratie-Wahnsinn zur Vergangenheit. Bislang verlangte der Fiskus stets einen Buchung für jeden einzelnen Investitionsgegenstand.
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