Angehörigenmietvertrag: 75-Prozent-Grenze am unteren Mietspiegel messen
Wichtiger Nachtrag: Die Mindestgrenze für verbilligte Vermietung wurde zum 1. Januar 2012 von 75 auf 66 Prozent der örtlichen Vergleichsmiete gesenkt.
Bei vergünstigten Mietverträgen ist in Zukunft mit weniger Streit mit dem Finanzamt zu rechnen. Klar war bislang, dass ein Vermieter wenigstens 75 oder zumindest 56 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen muss, wenn er seine Kosten steuerlich geltend machen will. Unklar war dagegen, welcher Vergleichswert zu wählen ist. Denn die Vergleichsmiete aus dem örtlichen Mietspiegel besteht aus einer Spanne von höheren und niedrigeren Werten.
Ab sofort dürfen Vermieter als Vergleichsmiete die untere Grenze des örtlichen Mietspiegels ansetzen, wie die "Kurzinformation Einkommensteuer" Nr. 82/2007 der Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland klärt. Diese steuerzahlerfreundliche Regelung wurde durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausgelöst, in der es um die Lohnsteuer bei verbilligter Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer ging (Aktenzeichen: IX R 10/05).
Steuer-Tipp 1:Reizen Sie die Grenze der verbilligten Vermietung nicht aus! Denn dann müssten Sie ständig das allgemeine Mietniveau kontrollieren und gegebenenfalls die Mieten erhöhen, damit Ihre Mietverträge nicht aus der 75- oder 56-Prozent-Vergünstigung herausfallen. Achten Sie vor allem in Ballungsgebieten und Nobelvierteln auf einen angemessenen Betrag, da die Mieten dort stetig steigen.
Steuer-Falle: Es kann vorkommen, dass die Vergleichsmiete sinkt, vor allem in ländlichen Gegenden. Ziehen Sie nicht leichtfertig und ohne nachvollziehbare Gründe mit! Denn eine Mietsenkung ist bei einem bestehenden Mietverhältnis unüblich und löst Misstrauen beim Finanzbeamten aus. Nachvollziehbar könnte ein Kündigungsschreiben des Mieters sein, in dem er auf den gesunkenen Mietspiegel und günstigere vergleichbare Wohnungen hinweist: Nur durch Ihr Entgegenkommen ließ sich der Mieter halten.
Finanzbeamte schauen bei verbilligter Vermietung stets genauer hin. Wie Sie preisgünstig an Angehörige vermieten, ohne Streit mit dem Finanzamt zu bekommen, lesen Sie in unserem Artikel über das Steuersparmodell "verbilligte Vermietung".
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