1.: Aktuelle BMF-Tabellen zur Steuerklassenwahl
Hier finden Sie regelmäßig die aktuellen Tabellen zur Steuerklassenwahl, die das Bundesfinanzministerium (BMF) für Arbeitnehmer-Ehegatten veröffentlicht. Ehepartner ermitteln aus diesen Steuerklasse-Tabellen anhand der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne, mit welcher Steuerklassenkombination sie die geringste Lohnsteuer zahlen.
Die Tabellen erleichtern lediglich die Wahl der Steuerklassen, die für den Lohnsteuerabzug am günstigsten sind. Ihre Aussagen sind nur in den Fällen genau, in denen die Monatslöhne über das ganze Jahr konstant bleiben. Im Übrigen besagt die im Lauf des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld.
Aktuelle und ältere Steuerklassen-Tabellen zum Download:
- Steuerklassenwahl 2022:geändertes Merkblatt und Steuerklassen-Tabellen für 2022
- Steuerklassenwahl 2021:geändertes Merkblatt und Steuerklassen-Tabellen für 2021
- Steuerklassenwahl 2020:geändertes Merkblatt und Steuerklassen-Tabellen für 2020
- Steuerklassenwahl 2012:Merkblatt und Steuerklassen-Tabellen für das Jahr 2012
- Steuerklassenwahl 2011:Merkblatt und Steuerklassen-Tabellen für das Jahr 2011
- Steuerklassenwahl 2010:Merkblatt und Steuerklassen-Tabellen für das Jahr 2010
- Steuerklassenwahl 2009:Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2009
- Steuerklassenwahl 2008: Die alten Tabellen der Steuerklassen sowie zwei Rechenbeispiele im Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2008 des BMF.
Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst auch die Höhe der Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld.
So lesen Sie die das Merkblatt zur Steuerklassenwahl
Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten enthält zwei Tabellen. Verwenden Sie die Tabelle I, wenn der höher verdienende Ehepartner sozialversicherungspflichtig ist. Die Tabelle II gilt bei Sozialversicherungsfreiheit des höher verdienenden Ehepartners.
Beide Tabellen gehen vom monatlichen Gehalt A des höher verdienenden Ehepartners aus, wobei etwaige Freibeträge schon abgezogen wurden. Dazu wird jeweils das monatliche Gehalt B (nach Abzug etwaiger Freibeträge) des geringer verdienenden Ehepartners angegeben, der bei einer Steuerklassenkombination III (für den höher Verdienenden) und V (für den geringer Verdienenden) nicht überschritten werden darf, wenn der geringste Lohnsteuerabzug erreicht werden soll.
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- 1.: Aktuelle BMF-Tabellen zur Steuerklassenwahl
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