Fristverlängerung für Corona-Hilfen „Überbrückungshilfe 2, Novemberhilfe und Dezemberhilfe“: Übersicht zu den neuen Fristen
Die Bundessteuerberaterkammer hatte darauf gedrängt, nun sind sie beschlossen: Die Fristverlängerungen für die Überbrückungshilfe 2, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die neuen Fristen.
Die Fristverlängerung gilt für drei Hilfen:
- Überbrückungshilfe 2,
- Novemberhilfe und
- Dezemberhilfe.
Verlängerte Frist Überbrückungshilfe 2
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 2 hat der Bund bis zum 31. März 2021 verlängert.
Ursprünglich galt der 31. Januar 2021 als Stichtag der Frist. Unternehmen, die mit dem Gedanken spielen, einen Antrag auf Überbrückungshilfe 2 zu stellen, bieten sich also zwei Monate mehr Zeit. Hier gibt es weitere Infos zur Überbrückungshilfe 2: Unternehmen können Überbrückungshilfe II ab sofort beantragen.
Verlängerte Frist Novemberhilfe 2020
Die Antragsfrist für die Novemberhilfe läuft nach aktuellem Beschluss bis zum 30. April 2021.
Bislang war eine Frist bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen. Detaillierte Infos zur Novemberhilfe bekommen Sie hier:
Beantragung der Novemberhilfe: Relevante Infos für Unternehmen
Verlängerte Frist Dezemberhilfe 2020
Auch die Antragsfrist für die Dezemberhilfe hat der Bund bis zum 30. April 2021 verlängert.
Bei der Dezemberhilfe war bislang eine Antragsfrist bis zum 31. März 2021 gültig. Unternehmer:innen haben nun also einen Monat mehr Zeit, die Dezemberhilfe zu beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie hier in der Übersicht:
https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/01/07/dezemberhilfe-2020-beantragen-infos-fuer-unternehmen-soloselbststaendige-und-freiberuflerinnen/
Dezemberhilfe 2020 beantragen: Hier finden Sie alle Infos.
Unsere Einschätzung zur Fristverlängerung bei Überbrückungshilfe 2, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Die Verlängerungen der Fristen hängt wohl mit beihilferechtlichen Problematiken zusammen, über die wir im Dezember bereits berichteten. Dazu gibt es auch Neuigkeiten, über die wir in Kürze berichten werden.
Die Fristverlängerungen sind sehr zu begrüßen. Wir halten diese für unausweichlich. Sie nehmen Unternehmen und prüfenden Dritten wie uns zumindest ein wenig den zeitlichen Druck in unübersichtlichen Zeiten. Denn die neuen Regelungen zum Beihilferecht machen die Anträge viel aufwendiger und komplizierter. Darüber hinaus müssen weitere offene Fragen geklärt werden.