Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Neue Hilfen senken Steuerlast
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Februar 2021 auf neue Steuererleichterungen geeinigt: Beschlossen hat er den erweiterten Verlustrücktrag, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 und mehr Hilfe für Veranstalter und freie Künstler. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
Von Ecovis-Steuerberaterin Annett Rüdiger
Verluste mit früheren Gewinnen verrechnen
Betriebe können nun Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 mit vorhandenen Gewinnen des jeweiligen Vorjahres verrechnen. Der Verlustrücktrag erhöht sich für die beiden Jahre von bisher fünf auf maximal zehn Millionen Euro. „Erzielen zusammenveranlagte Ehegatten Verluste aus einer Einkunftsquelle, beispielsweise aus einer Gaststätte, kann jeder Ehegatte Verluste bis zum Maximalbetrag von zehn Millionen Euro, also zusammen bis zu 20 Millionen Euro, mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Annett Rüdiger in Sangerhausen. Damit reduziert sich nachträglich die Steuerlast. Dem Mittelstand soll das zu mehr Liquidität verhelfen.
Gastronomen zahlen bis Ende 2022 weniger Mehrwertsteuer
Restaurants und Cafés müssen bis Ende 2022 nur sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen ausweisen. Das soll den Wirten beim Öffnen nach dem Lockdown helfen. Ursprünglich sollte die niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie Ende Juni 2021 auslaufen.
Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung
Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen, die in Not geraten sind, erhalten nun bis Ende 2021 leichter Zugang zur Grundsicherung. Auch diese Maßnahme sollte ursprünglich auslaufen. Konkret bedeutet das: Bewilligungen erfolgen einfacher und die Vermögensprüfung wird eingeschränkt.
Unterstützung für die Kulturbranche verlängert
Theater, Kinos und Konzertsäle sind geschlossen. Viele Kulturschaffende haben keine Einnahmen. Mit einem Anschlussprogramm für das bestehende Programm „Neustart Kultur“ in Höhe von einer Milliarde Euro greift die Bundesregierung insbesondere der Veranstaltungsbranche weiter unter die Arme.
Außerdem sollen nun auch freie Schauspielerinnen und Schauspieler ohne Festanstellung Unterstützung bekommen. Mit der Überbrückungshilfe III sollen sie für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 bis zu 7.500 Euro beantragen können.
„Inzwischen liegt uns zu den steuerlichen Maßnahmen bereits der Gesetzentwurf vor. Wie das ‚Dritte Corona-Steuerhilfegesetz‘ dann in der Praxis ankommt, wird sich zeigen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Annett Rüdiger, „vor dem Praxistest steht allerdings noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aus. Erst dann können Mittelständler davon profitieren.“