Auslandsreisekosten
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2022: Keine Änderung der Pauschalbeträge der Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass im Gegensatz zu den Vorjahren keine aktuellen Pauschbeträge zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen 2022 veröffentlicht werden.
Begründung: Die Corona-Pandemie. Die seit dem 1.1.2021 geltenden Pauschalen für betrieblich veranlasste Auslandsreisen gelten auch für 2022.
Arbeitnehmer und Selbstständige können auf einer Geschäftsreise im Ausland alle anfallenden Kosten, wie Fahrt- und Flugkosten sowie Nebenkosten wie bei Inlandsreisen in der nachgewiesenen Höhe
Die nachfolgende Tabelle enthält die aktuellen Pauschalen 2020 für Geschäftsreisen, Montage und berufsbedingte Zweitwohnungen (doppelte Haushaltsführung) im Ausland, gültig seit 1. Januar 2020. Im Artikel unter der Tabelle lesen Sie Steuer-Tipps, Links und Hinweise, wie Sie mit diesen Auslands-Spesen Geld sparen und welche Regeln Sie beachten müssen. Die Tabellen für andere Jahre sind unten gelistet.
Steuer-Tipp vor allen anderen: Verzichten Sie auf diese Tabelle! Ernsthaft: Es ist sehr zeitaufwändig, eine Reisekostenabrechnung mit solchen Länder-Tabellen von Hand zu erstellen. Wir empfehlen Ihnen, eine Reisekostensoftware oder Reisekosten-App zu nutzen. Diese Dienste tragen automatisch die richtigen Beträge für jedes Land ein.
Extra-Tipp: Eine guter Reisekosten-Dienst lässt sich einfach mit Ihrem elektronischen Terminkalender und/oder mit Fahrtenbuch-Daten verbinden. Dann rechnet die Software die Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten, Abwesenheitsdauer und Fahrtkosten selbstständig zusammen. Am sinnvollsten erfassen Sie die Reisekostendaten schon während des beruflichen Termins mit Ihrem Smartphone, dann müssen Sie am Ende des Jahres nichts überarbeiten, rätseln oder zuordnen.
Wir arbeiten derzeit an einem Text zum Thema Reisekostenabrechnung per Software. Bitte gedulden Sie sich noch etwas! Demnächst mehr!
Für die Abrechnung der Verpflegungspauschale haben wir einen hilfreichen Rechner bei der Steuerberatungsgesellschaft ECOVIS für Sie gefunden. Kostenlos!! Probieren Sie ihn einfach mal aus! Ich finde ihn ausgesprochen hilfreich!!! EINFACH AUF DEN NACHFOLGENDEN KASTEN KLICKEN.
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Falls Sie gerade an einer alten Steuererklärung oder Reisekostenabrechnung sitzen, gelangen Sie hier zu den Sätzen für:
- Reisekosten 2016 Ausland,
- Reisekosten 2015 Ausland,
- Reisekosten 2014 Ausland,
- Reisekosten 2013 Ausland,
- Reisekosten 2014 bis 2019 Deutschland.
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Tabelle: Steuer-Pauschalen für die Reisekostenabrechnung 2020
Ab dem 1. Januar 2020 gelten die folgenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand 2020 und Übernachtungskosten 2020. Änderungen zum Vorjahr sind gefettet. Alle Beträge in Euro:
(Tabelle: Reisekostenpauschale für die Reisekostenabrechnung 2020 im Ausland, Stand: Januar 2020, www.steuer-schutzbrief.de. Änderungen zum Vorjahr sind gefettet dargestellt.)
Was ist neu bei den Auslandsreisekosten 2020?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) leitet die Pauschalen aus dem Bundesreisekostengesetz ab und passt sie von Zeit zu Zeit an, zuletzt zum 1. Januar 2019 (BMF-Schreiben vom 28. November 2018, Aktenzeichen: IV C 5 - S 2353/08/10006 :009). Für teure Städte und Regionen hat das BMF höhere Beträge festgelegt. Wichtige Änderungen gab es 2019 zum Beispiel hier:
- Die Reisekostenpauschalen für Trinidad und Tobago gelten jetzt auch für alle andere Staaten, die zu diesem Amtsgebiet gehören: Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname. Zur besseren Übersicht stehen diese Staaten weiterhin mit einer eigenen Zeile in unserer Reisekosten-Tabelle. Durch diese Vereinheitlichung stieg vor allem die Übernachtungspauschale für einige dieser Länder um einen mittleren bis hohen zweistelligen Betrag, zum Beispiel für Guyana um 96 Euro, Dominica um 83 Euro sowie St. Kitts und Nevis um 78 Euro auf jeweils 177 Euro.
- Die Reisekostensätze für die Philippinen gelten jetzt auch für Mikronesien, welches mit einer eigenen Tabellenzeile dargestellt bleibt. Die Verpflegungspauschalen für Mikronesien sanken dadurch um 23 auf 33 Euro bzw. um 15 auf 22 Euro, die Übernachtungspauschale stieg um 42 auf 116 Euro.
- Für Übernachtungen im übrigen Griechenland (außer Athen) dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiten 46 Euro mehr pro Tag pauschal erstatten (von 89 auf 135 Euro).
- Nahezu Verdopplung der Übernachtungspauschale Sierra Leone von 82 auf 161 Euro.
- Kleine Anpassungen in den europäischen Staaten Österreich, Polen, Italien und Spanien.
- Insgesamt gab es weniger Anpassungen als beim Jahreswechsel von 2017 auf 2018. Vor allem die beiden Verpflegungspauschalen änderten sich bei vielen Staaten nur um 1 oder 2 Euro.
Die letzte wirklich große Reisekosten-Änderung trat 2014 in Kraft: Seitdem gibt es nur noch zwei statt drei Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand. Bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung sind Übernachtungskosten nur noch begrenzt absetzbar, auch im Ausland.
Wer spart mit Auslands-Reisekosten Geld?
Für viele Steuerzahler geht es hier um mehrere 100 oder 1.000 Euro. Auch Sie können Steuern sparen. Wie hoch die Ersparnis ist und wie Sie die Länder-Tabelle nutzen, hängt davon ab, zu welcher der folgenden Steuerzahler-Gruppen Sie gehören. Tipp: Folgen Sie den Links in dieser Liste, um weiterführende Artikel konkret für Ihre Lage zu lesen:
- Sind Sie selbstständig, also Freiberufler oder Gewerbetreibender? Dann ziehen Sie die Verpflegungspauschalen als Betriebsausgaben ab. Sie dürfen keine Übernachtungspauschale nutzen, sondern setzen Ihre tatsächlichen Kosten voll ab. Diese Regelung wurde mit der Lohnsteuerrichtlinie 2008 eingeführt und ersetzte den zuvor gültigen Übernachtungspauschbetrag, der vom besuchten Land abhing.
- Sind Sie Arbeitgeber? Dann müssen Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur die Spesen erstatten, sondern womöglich zusätzlich Lohnsteuer ans Finanzamt abführen.
- Sind Sie Arbeitnehmer? Dann bekommen Sie Ihre Reisekosten vom Chef erstattet. (Auch als GmbH-Geschäftsführer zählen Sie hier als Arbeitnehmer.) Aber zahlt der Chef Ihnen wirklich jeden Cent, den die Steuergesetze erlauben? Hat die Lohnbuchhaltung alles richtig gemacht? Prüfen Sie die Beträge anhand unserer obigen Tabelle nach. Machen Sie eine etwaige Selbstbeteiligung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. In diesem Sonderfall dürfen Sie allerdings nur Ihre tatsächlichen Übernachtungskosten abzüglich der Arbeitgeber-Erstattung abrechnen.
- Stichwort "doppelte Haushaltsführung": Arbeiten Sie im Ausland für eine deutsche Firma und sind dafür in eine Zweitwohnung gezogen, während Ihre Familie weiter in Deutschland lebt? Für die ersten 3 Monate nach Bezug der Wohnung gilt die Verpflegungspauschale aus der Reisekostentabelle auch für Sie, nicht aber die Übernachtungspauschale.
- Stichwort "Kaufkraftzuschlag": Wenn Sie eine Zweitwohnung im Ausland beziehen, darf Ihr Chef Ihnen außerdem bis zu 40 Prozent mehr Lohn und Gehalt steuerfrei zahlen.
- Stichwort "außergewöhnliche Belastung":Sind Sie krank oder lassen ein Familienmitglied im Ausland behandeln? Holen Sie einen Teil Ihrer Ausgaben für Essen und Trinken für sich und Ihr behindertes Kind vom Finanzamt zurück. Die Übernachtungspauschale gilt für Sie nicht.
Weitere wichtige Regeln über Auslandsreisekosten:
- Für Länder, die in dieser Liste nicht erfasst sind, müssen Reisende die Verpflegungspauschale und Auslandsübernachtungspauschale von Luxemburg anwenden und in Ihrer Reisekostenabrechnung eintragen.
- Für Überseegebiete und Außengebiete, die in der Tabelle nicht gesondert aufgeführt sind, gilt der Pauschbetrag des Mutterlands.
- Liegen die Übernachtungskosten höher als die Pauschale, lassen sie sich gegen Einzelnachweise steuerfrei erstatten. Bei Verpflegungskosten ist dies nicht möglich.
- Gehen die Einzelpreise für Übernachtung und Frühstück nicht aus der Hotelrechnung hervor, so ist der Gesamtpreis um ein Fünftel des vollen Verpflegungspauschbetrags des Lands zu kürzen.
- Erstattet der Arbeitgeber keine höheren Kosten als die Pauschale, so lässt sich der Fehlbetrag bei den Werbungskosten geltend machen, sofern Belege vorliegen.
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Wer in einem anderen Land neu startet, macht Fehler. Das ist unvermeidlich. Kleine Fehler, bei denen Sie etwas Geld verlieren und dafür Erfahrung gewinnen -- oder grosse Fehler, die nicht selten das ganze Vorhaben zum Scheitern verurteilen. Wir helfen Ihnen, Fehler dieser Art zu vermeiden -- indem Sie von der Erfahrung derer profitieren, die solche Fehler vor Ihnen gemacht -- und daraus gelernt haben. Alles was Sie über richtig leben im Ausland wissen müssen,lesen Sie auf dieser Webseite: KLICK GENÜGT!
Liebe Steuer-Schutzbrief-Leser,
ich lese den Newsletter "Leben im Ausland" seit dem ersten Heft und bin jedesmal wieder begeistert von den tollen Insidertipps des Herausgebers und Journalistenkollegen Norbert Bartl. Ich kann diesen Newsletter wärmstens empfehlen!!
Ihr
Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur Steuer-Schutzbrief.de