Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
In diesen Fällen sind Sie dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben:
- Sie sind Arbeitnehmer und hatten Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Dazu gehören zum Beispiel Gewinne aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Nebentätigkeit, Mieteinnahmen, Provisionen sowie Zinsen aus einem Privatdarlehen oder einer Kapitalanlage im Ausland.
- Sie hatten mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander.
- Ihr Arbeitgeber hat in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein "S" für sonstige Bezüge eingetragen, zum Beispiel Abfindungen oder Gewinnbeteiligung.
- Ihr Ehepartner lebt im Ausland und Sie haben sich auf Ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse III eintragen lassen.
- Sie haben als Verheirateter mehr als 19.400 Euro oder als Lediger mehr als 10.200 Euro im Jahr verdient. Außerdem ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen. Ausnahme: Auf der Lohnsteuerkarte sind nur die Pauschbeträge für behinderte Menschen oder Hinterbliebene und Kinderfreibeträge notiert.
- Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten, zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit. Das gilt nicht für Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
- Beide Ehepartner haben Arbeitslohn bezogen. Einer von ihnen wurde im Kalenderjahr nach der Steuerklasse V oder VI besteuert. Oder bei der Steuerklasse IV wurde ein weiterer Faktor auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Bei der laufend abgeführten Lohnsteuer wurden Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung berücksichtigt (Vorsorgepauschale oder nachgewiesene Beiträge zur privaten Basis-Kranken-und Pflege-Pflichtversicherung) und diese Beiträge waren größer als die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.
- Sie sind kein Arbeitnehmer und Ihre Einkünfte als Verheirateter betrugen mehr als 16.008 Euro oder als Lediger mehr als 8.004 Euro im Kalenderjahr.
- Ihr Finanzamt hat Sie dazu aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
- Ihr Ehepartner ist gestorben.
- Ihre Ehe wurde geschieden.
- Einer der Ehegatten hat eine getrennte Veranlagung beantragt.
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