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Anlage SO: Sonstige Einkünfte erklären
Mit der Anlage SO erklären Sie "Sonstige Einkünfte" in Ihrer Einkommensteuererklärung. Dazu zählen:
- Wiederkehrende Bezüge, zum Beispiel Rentenzahlungen (keine der gesetzlichen Rentenversicherung),
- Unterhalt, zum Beispiel vom geschiedenen Ehepartner,
- Private Veräußerungsgeschäfte, sofern zwischen Erwerb und Veräußerung so wenig Zeit vergangen ist, dass die Spekulationsfrist noch läuft. Nach Ablauf der Spekulationsfrist wirkt sich weder ein Gewinn noch ein Verlust steuerlich aus. Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören:
- Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstück, grundstücksgleiche Rechte) mit einer Spekulationsfrist von 10 Jahren.
- Kunst, Antiquitäten, Oldtimer, Edelmetalle, Diamanten etc. mit einer Spekulationsfrist von 1 Jahr.
- (Außerdem bis einschließlich 2008 Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren/Aktien, aber seit 2009 durch die Abgeltungsteuer abgelöst.)
- Abgeordnetenbezüge.
So füllen Sie das Formular SO aus
In das Formular SO tragen Sie Private Veräußerungsgeschäfte folgendermaßen ein:
Grundstücke, Immobilien und grundstücksgleiche Rechte
In den Zeilen 31 bis 40 geben Sie Gewinne oder Verluste aus Grundstücken, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht) an, die innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist angefallen sind.
Andere Wirtschaftsgüter
Spekulationsgewinne und -verluste, die Sie mit anderen Wirtschaftsgütern erzielt haben, tragen Sie ebenfalls in die Zeilen 41 bis 48 ein.
Wiederkehrende Bezüge
Zu den wiederkehrenden Bezüge zählen zum Beispiel:
- Unterstützungsleistungen der Eltern für ihre studierenden Kinder (steuerfrei). Einzutragen in Zeile 4.
- Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Partner bis maximal 13.805 Euro. Nur bis zu diesem Betrag kann der unterstützende Partner seine Zahlungen Steuern mindernd geltend machen. Einzutragen in Zeile 5.
- Abgeordnetenbezüge, einzutragen in die Zeilen 14 bis 22.
Nicht in die Anlage SO
Zur Anlage SO gehören nicht:
- Renten,
- andere Unterhaltsleistungen,
- betriebliche Wirtschaftsgüter.
- Hinweis: Weitere Informationen, wie Sie Verluste steuerlich am günstigsten nutzen, erfahren Sie im Spezial über Spekulationsgewinne.
Ausländische Einkünfte
Wenn Sie ausländische Kapitaleinkünfte erzielt haben, müssen Sie zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen (siehe folgenden Artikel). Das gilt selbst dann, wenn Sie einen deutschen Aktienfonds im Depot haben, der im Ausland anlegt.