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Anlage KAP richtig ausfüllen
Das Formular "Anlage KAP" ist Dividenden, Gewinnen aus Wertpapierverkäufen, Zinsen sowie Erträgen aus Beteiligungen an Unternehmen vorbehalten und betrifft ausschließlich private Kapitaleinkünfte. Steuerpflichtige mit Kapitalanlagen bei deutschen Kreditinstituten und Banken brauchen wegen der Abgeltungsteuer keine Anlage KAP auszufüllen, in folgenden Fällen ziehen sie aus dem Steuerformular große Vorteile.
Pflicht zur Anlage KAP?
Sie müssen (oder sollten unbedingt) die Anlage KAP ausfüllen:
- Wenn Sie überprüfen wollen, ob die individuelle Besteuerung Ihrer Kapitalerträge für Sie günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Dies ist bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent der Fall. Wenn Sie eine Steuererklärung samt Anlage KAP abgeben, wendet das Finanzamt diese so genannte "Günstigerprüfung" automatisch an und wählt die für Sie bessere Besteuerung.
- Wenn Sie Kapital im Ausland angelegt haben - die ausländischen Kapitalerträge sind in Deutschland zu versteuern.
- Wenn Sie ein Privatdarlehen vergeben haben - die Zinsen darauf sind in Deutschland zu versteuern.
- Wenn Ihre deutschen Banken oder Broker keine Kirchensteuer (KiSt) auf Ihre Kapitalerträge einbehalten haben, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig waren.
- Wenn Sie sicher stellen wollen, dass Sie Ihren Sparerpauschbetrag für das Steuerjahr ausgeschöpft haben.
- Wenn Sie sicher stellen wollen, dass Ihre Bank die korrekte Ersatzbemessungsgrundlage für die Berechnung eines Veräußerungsgewinns angewandt hat, zum Beispiel weil ihr die Anschaffungskosten nicht bekannt waren.
- Wenn Sie sicher stellen wollen, dass Ihre Bank sämtliche Verluste aus Kapitalvermögen richtig mit den Kapitalgewinnen verrechnet hat.
- Wenn Sie Verluste und Gewinne aus Depots und Konten bei verschiedenen Banken miteinander verrechen wollen. (Grund: Eine automatische Verlustverrechnung ist nur bei Konten möglich, die bei derselben Bank geführt werden.)
- Wenn Sie Rentner sind und den Altersentlastungsbetrag für Nebeneinkünfte geltend machen (ab einem Alter von 65 Jahren möglich).
Welche Angaben gehören in die Anlage KAP?
In der Anlage KAP anzugeben sind Kapitalerträge aus:
- Sparbüchern,
- Sparverträgen,
- Festgeldern,
- Sparbriefen,
- Tafelpapieren,
- Tagesgeldkonten,
- Fremdwährungskonten (wenn der Schuldner seinen Sitz in Deutschland hat),
- Bausparguthaben. Ausnahme: Der Bausparvertrag dient dem Kauf oder Umbau einer Mietimmobilie,
- festverzinslichen Anleihen,
- Finanzierungsschätzen des Bundes,
- Pfandbriefen,
- Sparbriefen,
- Schuldverschreibungen,
- Währungsanleihen (soweit sie nicht zu ausländischen Einkünften gehören),
- Kapitalforderungen, von denen kein Zinsabschlag einbehalten wurde. Dies sind meist Zinsen aus Darlehen zwischen Privatpersonen sowie Erträge aus Hypotheken, Grundschulden und Renten aus Rentenschulden,
- Investmentfonds
- sowie Steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Von den jährlichen Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt ein Teil immer steuerfrei. Denn von allen Kapitaleinkünften wird der Sparerpauschetrag abgezogen.
In die Anlage KAP gehören keine Zinsen oder Dividenden hinein, die Ihre Firma,Praxis oder Sie als Freiberufler betreffen; auch keine Erträge, die durch Vermietung anfallen.
Wie Sie die Anlage KAP ausfüllen
So füllen Sie die Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung richtig aus. Die Zeilen und Beispiele sind auf dem Stand 18. Mai 2016 und beziehen sich auf die Steuererklärung 2016 für das Steuerjahr 2015:
Zeilen 1 bis 3:
Hier notieren Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Steuernummer. Dahinter kreuzen Sie an: "Einkommensteuererklärung" und "Stpfl./Ehemann" oder "Ehefrau". Bei Alleinstehenden nur das erste ankreuzen.
Bei Ehepaaren/Lebenspartnerschaften muss jeder Partner eine Anlage KAP ausfüllen.
Zeilen 4 und 5:
Notieren Sie jeweils eine "1", wenn Sie eine der aufgeführten Prüfungen wollen.
Steuer-Tipp: Die Günstigerprüfung (Zeile 4) bringt Ihnen keine Nachteile. Sie müssen aber alle Kapitalerträge des Jahres 2015 komplett eintragen. Das Finanzamt prüft, ob Sie durch eine individuelle Besteuerung besser wegkommen.
Zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartnern können den Antrag nur gemeinsam stellen. Dazu muss jeder eine Anlage KAP ausfüllen.
Zeile 6:
Notieren Sie eine "1", wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, die Bank aber darüber nicht informiert war und Sie deshalb keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge bezahlt haben.
Zeilen 12 und 13:
Hier geht es um den jährlichen Sparerpauschbetrag und um Freistellungsaufträge, die Sie Ihren Banken eventuell erteilt haben. Wenn Sie Freistellungsaufträge für Ihre Kapitalanlagen gestellt haben, dann tragen Sie hier die Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags ein. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, notieren Sie eine "0".
Zeilen 14 bis 19:
Notieren Sie Erträge, bei denen keine deutsche Abgeltungsteuer abgezogen wurde. Das betrifft vor allem Kapitalanlagen im Ausland. In Zeile 19 müssen Sie Erstattungszinsen des Finanzamts angeben, die Sie eventuell im Jahr 2015 für Steuererstattungen erhalten haben (ersichtlich aus Ihrem Einkommensteuerbescheid für 2014).
Zeilen 20 bis 24:
Diese Zeilen betreffen Steuerzahler mit unternehmerischen Beteiligungen, zum Beispiel aus einer GmbH, einer UG, einer stillen Gesellschaft oder einem partiarischen Darlehen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Zeilen 31 bis 46:
Hier geht es um Erträge aus Unternehmensbeteiligungen (zum Beispiel GmbH, UG). Hier sollten Sie einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Zeilen 47 bis 55:
Geben Sie an, wie viel Steuern die Banken von Ihren Kapitalerträgen bereits abgeführt haben oder anrechenbar sind. Diese Angaben finden Sie in den Jahressteuerbescheinigungen der Kreditinstitute.
Zeile 56:
Manche europäische Länder erheben eine Zinssteuer (ZIV). Wenn Sie Zinsen aus dem Ausland, zum Beispiel aus der Schweiz, Belgien, Luxemburg oder Österreich erhalten haben, tragen Sie hier den Steuerabzugsbetrag ein. Dadurch verringert sich die deutsche Abgeltungsteuer. Verwenden Sie als Nachweis die Aufstellung über die Abzugsbeträge, die Ihnen die ausländische Bank zuschickt.
Zeilen 57 bis 60:
Hier geht es um Familienstiftungen - eine komplizierte Angelegenheit, die nur mit Steuerprofi umsetzbar ist.