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Anlage AUS: Ausländische Einkünfte richtig erklären
Die Anlage AUS ist ein zusätzliches Formular für die Steuererklärung. Sie benötigen es für ausländische Einkünfte,
- die auch in Deutschland steuerpflichtig sind und bei denen Sie die im Ausland gezahlte Steuer auf Ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen wollen,
- die in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der deutschen Einkünfte erhöhen (so genannter Progressionsvorbehalt).
Jeder Ehepartner mit ausländischen Einkünften benötigt eine eigene Anlage AUS. Die Angaben sind für jeden Staat und jede Einkunftsart zu trennen.
Anlage AUS gilt NICHT für pauschal besteuerte Kapitaleinkünfte
Sie brauchen die Anlage AUS seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 nicht mehr für pauschal versteuerte ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte geben Sie ausschließlich auf der Anlage KAP an. Das gilt auch für ausländische Löhne und Gehälter. Arbeitnehmer geben sie auf der Anlage N-AUS an.
Anlage AUS ausfüllen
Nachfolgend lesen Sie, in welche Zeilen des Formulars "Anlage AUS" Sie welche ausländischen Kapitaleinkünfte eintragen. Es handelt sich um eine verkürzte Ausfüllhilfe, die das komplizierte Thema ausländischer Kapitaleinkünfte nur anreißen kann.
Steuer-Tipp: Überlassen Sie das Ausfüllen der Anlage AUS einem Steuerberater, der sich mit dem Steuersystem des Landes auskennt, aus dem Sie die individuell besteuerten Kapitaleinkünfte bezogen haben.
Die konkreten Zeilen sind vom Stand 2016 für die Steuererklärung 2015:
Zeilen 5 bis 14:
Für ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die Sie im Ausland Steuern gezahlt haben (Quellensteuer). Die notwendigen Angaben dazu finden Sie im Steuerbescheid des jeweiligen Landes.
Tragen Sie hier die ausländischen Kapitalerträge und die darauf gezahlte Steuer ein. Geben Sie die ausländischen Kapitalerträge zusätzlich in der Anlage KAP, Zeile 25, an.