Steuererstattung für neue Kosten berechnen
Je mehr Aufwendungen Sie jedes Jahr steuerlich geltend machen können, desto geringer ist Ihr Gewinn oder Einkommen und desto mehr Steuern sparen Sie. Jedoch wirken sich die absetzbaren Kosten nicht voll aus, sondern nur - vereinfacht gesagt - ungefähr in Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes. "Vereinfachung" deshalb, weil der Steuersatz durch hohe Kosten selbst wiederum fällt. Wenn Sie genauer wissen wollen, welchen Vorteil Sie aus zusätzlichen Kosten ziehen, dann nutzen Sie den folgenden Steuer-Rechner.
Geben Sie unter "absetzbare Ausgaben" einen beliebigen Betrag ein, für den Sie Ihre persönliche Steuererstattung berechnen wollen. Der Rechner benötigt außerdem Ihr Jahreseinkommen vor Steuern. Wenn Sie "berechnen" klicken, erhalten Sie eine Tabelle mit der möglichen Steuerersparnis für Ledige und Verheiratete (der Rechner erfordert eingeschaltetes JavaScript):
Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik anzeigen und drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.
Weitere Hinweise zum Steuer-Rechner:
Der Betrag im Rechnerfeld "Absetzbare Ausgaben" setzt sich vor allem aus folgenden Aufwendungen zusammen:
- Ihre Werbungskosten im fraglichen Steuerjahr, aber abzüglich der Werbungskostenpauschale. Diese Pauschale stellt eine Erleichterung für Steuerzahler dar. Nur darüber hinausgehende Beträge wirken sich in der Steuererklärung aus.
- Als Selbstständige(r) ziehen Sie statt der Werbungskosten Ihre Betriebsausgaben ab.
- Alle Steuerzahler machen Sonderausgaben geltend.
- Außergewöhnliche Belastungen: Hierunter fallen hohe Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Pflegekosten etc. Achtung: Tragen Sie nur außergewöhnliche Belastungen nach Abzug der so genannten "zumutbaren Belastung" ein. Am besten berechnen Sie den einzutragenden Wert mit diesem Rechner.
Die Kirchensteuer (KiSt) beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer. Falls Sie aus der Kirche ausgetreten sind, wählen Sie im Rechnerfeld "nein" aus, was 0 Prozent entspricht. Ihre Steuererstattung fällt in diesem Fall kleiner aus.
Der Rechner zeigt Ihnen mehrere Ergebnisse:
- "Steuer vor Ermäßigung": Wie viel Steuern Sie ohne die zusätzlichen "absetzbaren Ausgaben" zahlen müssen.
- "Steuer nach Ermäßigung": Wie viel Steuern Sie zahlen müssten, falls das Finanzamt sämtliche angegebenen "absetzbaren Ausgaben" anerkennt.
- "Steuererstattung": Der Unterschied zwischen beiden Werten stellt Ihre zu erwartende Steuerrückzahlung vom Finanzamt dar.
- Grundtarif oder Splitting: Der Grundtarif ist das Ergebnis Ledige und für getrennt veranlagte Verheiratete. Der Splittingtarif gilt nur für Ehepaare, die sich in ihrer Steuererklärung gemeinsam veranlagen lassen.
Bei allen Ergebnissen hat der Rechner bereits die 8- oder 9-prozentige Kirchensteuer und den 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Beide werden auf die fällige Einkommensteuer aufgeschlagen. Sinkt die Einkommensteuer, sinken also auch KiSt und Soli.