Immobilien-Nebenkosten berechnen
Wer eine Immobilie erwerben will, sollte vorab gründlich die Nebenkosten berechnen, die dabei anfallen werden. Viele Immobilienkäufer unterschätzen deren Höhe. Den größten Anteil haben Immobilienmakler, Notar und Grunderwerbsteuer (GrESt). Auch Neuanschaffungen und die Finanzierung eines Darlehens können teuer werden.
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Weitere Infos, Tipps und Hintergründe zu Immobiliennebenkosten
Die Grunderwerbsteuer verteuert den Immobilienkauf am stärksten. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, weitere Erhöhungen sind geplant. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro kann also allein die GrESt 10.000 Euro betragen. Der Steuer-Schutzbrief hat einige Tipps zusammengetragen, mit denen Sie mehrere 1.000 Euro Grunderwerbsteuer sparen.
Im Kaufvertrag vereinbaren Verkäufer und Käufer fast immer, dass der Käufer die Nebenkosten übernimmt. Ausnahme: Seit 1. Juni 2015 gilt für Maklerprovisionen das Bestellerprinzip: Wer ihn beauftragt, muss den Makler auch bezahlen.
Steuer-Tipp: Wer die erworbene Immobilie vermietet oder für sein Unternehmen nutzt, kann Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten steuerlich geltend machen (Vermieter als Werbungskosten, Selbstständige als Betriebsausgaben). Denn die Nebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und erhöhen die abzugsfähige steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA). Das heißt, sie wirkt sich nicht sofort voll aus, sondern über die Nutzungsdauer der Immobilie jährlich verteilt.
Auch die Kreditzinsen für Immobilien lassen sich steuerlich absetzen. Unter strengen Voraussetzungen ist das sogar möglich, wenn Sie selbst in das Haus oder die Wohnung einziehen.
Ansonsten gilt: Wer in seinem neuen Haus oder Wohnung selbst leben will, kann die Nebenkosten nicht übers Finanzamt zurückholen. Dies ist allenfalls anteilig möglich, und zwar bezogen auf die die Grundfläche, die er vermietet, als Arbeitszimmer einrichtet oder für sein Unternehmen nutzt.
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Wohneigentum erben: Diese Formalien sind zu beachten (14.10.2013)
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