Erbschaftsteuer berechnen
Mit diesem Rechner stellen Sie fest, welche Erbschaftsteuer auf Sie zukommt. Zugrunde liegt das seit 2007 geltende Recht. Tragen Sie Ihren Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ein und füllen Sie die Felder für Privatvermögen, Betriebsvermögen und Immobilien aus, welche noch mal in Nutzungsarten unterteilt sind:
Hinweise zum Rechner:
Bei einer vererbten Immobilie kommt es auf die Nutzung und auf das Verhältnis zum Verstorbenen an. Zum Beispiel kann sie bei nahen Angehörigen unter weiteren Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder handelt es sich um eine vermietete oder sonstige Immobilie, fragt der Rechner zusätzlich nach dem Immobilienwert.
Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.
Hintergründe zur Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt unter anderem davon ab, wie eng Erblasser und Erbe miteinander verwandt sind. Ehe- und Lebenspartner erhalten einen Freibetrag von 500.000 Euro, den sie alle 10 Jahre lang nutzen können. Bis zu diesem Betrag erhalten sie Erbschaften und Schenkungen steuerfrei. Bei Kindern und Stiefkindern beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Bei Enkeln sind es 200.000 Euro, wenn ihre Eltern noch leben, und 400.000 Euro, wenn diese bereits verstorben sind.
Für Betriebsvermögen gelten weitere Steuervorteile, die davon abhängen, ob der Erbe das Unternehmen weiterführt. Da diese Regelung Betriebs- gegenüber Privatvermögen bevorteilt, muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) derzeit entscheiden, ob die Erbschaftsteuer in dieser Form verfassungsgemäß ist.
Falls das BVerfG die derzeitigen Regeln der Erbschaftssteuer kippt, können die Erben von Privatvermögen profitieren und weniger Steuern zahlen. Dazu müssen sie rechtzeitig handeln, nachdem sie ihren Erbschaftsteuerbescheid erhalten haben.