Welche Nebenkosten einer Geschäftsreise Sie absetzen dürfen
Autobahn-, Park- und Gepäckgebühren - die Reisenebenkosten sind das Kleinvieh unter den Reisekosten. Auch sie summieren sich auf mehrere 100 Euro, wenn Sie häufiger geschäftlich verreisen. Unter die Reisenebenkosten fallen alle Ausgaben, die so gut wie ausschließlich durch Ihre berufliche Tätigkeit entstanden sind.
Als Arbeitnehmer lassen Sie sich Ihre Reisenebenkosten in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei von Ihrem Chef erstatten. Zahlt er nicht, geben Sie Ihre Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung an. Als Selbstständiger machen Sie Ihre Reisenebenkosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend.
In allen Fällen brauchen Sie schriftliche Belege, die Sie entweder Ihrem Arbeitgeber oder in Ihrer Steuererklärung einreichen. Sollten Sie keinen Beleg bekommen oder ihn verloren haben, reicht ausnahmsweise auch ein Eigenbeleg.
Beispiele für steuerfreie Reisenebenkosten:
- Straßenmaut und Autobahngebühren,
- Parkgebühren,
- Gebühren für das Befördern von Gepäck,
- Schließfach fürs Gepäck,
- berufliche Telefongespräche,
- Unfallversicherung für die Dienstreise,
- Schadensersatz, falls Sie auf der Dienstreise einen Unfall verursacht haben,
- unter weiteren Voraussetzungen der Wertverlust, die Reparatur oder die Wiederbeschaffung beschädigter Gegenstände, die Sie auf Ihrer Dienstreise mitnehmen mussten (aber nicht der Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Portemonnaies).
Steuer-Tipp: Wer sehr viel reist, kann möglicherweise seinen Koffer und andere Ausrüstung wie Wecker, Reise-Rasierapparat und klappbare Föns steuerlich absetzen. Hierbei handelt es sich zwar nicht um Reisenebenkosten, vielleicht aber um Arbeitsmittel. Ein vielreisender Konzernvorstand hatte seinen erhöhten Verschleiß von Reisekoffern erfolgreich vor einem Finanzgericht durchgesetzt.
Steuer-Tipp: Für eine höchstmögliche Ersparnis müssen Sie die Pauschale für Werbungskosten überschreiten, die Ihnen pro Jahr zusteht.