Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz (RP)
In der folgenden Tabelle lesen Sie, wie hoch die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Rheinland-Pfalz aktuell, in früheren und in kommenden Jahren ist:
Bundesland | Steuersatz | Gültig ab/seit |
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Stand: 1. Juni 2017, Quellen: BMF, eigene Recherchen | ||
Rheinland-Pfalz (RP) | 5,0 Prozent | seit 1.3.2012 (aktuell) |
Rheinland-Pfalz (RP) | 3,5 Prozent | vor 1.3.2012 |
Rheinland-Pfalz hat die Grunderwerbssteuer ein Mal erhöht, seit es für diese Steuer zuständig ist. Der Satz beträgt 5 Prozent vom Kaufpreis, der im Kaufvertrag vereinbart ist. Der Satz liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von rund 5,375 Prozent, wodurch dem Land Rheinland-Pfalz Nachteile beim Länderfinanzausgleich entstehen können. Daher ist in den nächsten Jahren mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen.
Grunderwerbsteuer-Rechner
Hier berechnen Sie die Höhe der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz 2017. Geben Sie Ihren Kaufpreis ein und klicken Sie auf "berechnen":
Hintergründe zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer 2012
Die 2012er Steuererhöhung von 3,5 auf 5 Prozent geht auf einen Beschluss des rot-grün geführten Landtags in Mainz zurück. Die Landesregierung sagte, sie erwarte dadurch Steuermehreinnahmen von über 100 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld solle dabei helfen, den Landeshaushalt auszugleichen. Die CDU in der Opposition hatte sich bei der Abstimmung enthalten.
Grunderwerbsteuer in Städten, Kreisen und Regionen von Rheinland-Pfalz
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Das bedeutet: Der Prozentsatz ist in allen Gebieten Rheinland-Pfalzs gleich hoch. Nicht alle Suchenden im Internet kennen diese Information. Damit sie bei ihrer Suche nach Städten trotzdem diese Seite mit dem richtigen Steuersatz finden, haben wir eine Tabelle mit Landkreisen und größeren Städten erstellt: