Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen (NRW)
In der folgenden Tabelle lesen Sie, wie hoch die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Nordrhein-Westfalen aktuell, in früheren und in kommenden Jahren ist:
Bundesland | Steuersatz | Gültig ab/seit |
---|---|---|
Stand: 29. Mai 2017, Quellen: BMF, eigene Recherchen | ||
Nordrhein-Westfalen (NW) | 6,5 Prozent | seit 1.1.2015 (aktuell) |
Nordrhein-Westfalen (NW) | 5,0 Prozent | vom 1.10.2011 bis 31.12.2014 |
Nordrhein-Westfalen (NW) | 3,5 Prozent | bis 30.9.2011 |
Seit Nordrhein-Westfalen die Steuerkompetenz besitzt, hat das Land die GrESt zwei Mal erhöht. Derzeit gilt ein Steuersatz von 6,5 Prozent vom Kaufpreis laut Kaufvertrag. Am 1. Januar 2015 stand die letzte Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte an. Davor lag diese Immobiliensteuer bei 5 Prozent. Um die Steuererhöhung zu vermeiden, war es nötig, den Kaufvertrag spätestens am 31. Dezember 2014 zu unterzeichnen.
Grunderwerbsteuer-Rechner
Hier berechnen Sie die Höhe der Grunderwerbssteuer in Nordrhein-Westfalen 2017. Geben Sie Ihren Kaufpreis ein und klicken Sie auf "berechnen":
NRW profitiert doppelt von hoher Grunderwerbsteuer
Wegen seiner hohen Grunderwerbsteuer erhielt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 rund 200 Millionen Euro zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich, hat das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel berechnet. Ursache dafür ist eine Sonderregel beim Länderfinanzausgleich seit der Föderalismusreform 2005, in welcher der Bund das Besteuerungsrecht der Grunderwerbsteuer auf die Länder übertrug.
Wegen der Sonderregel wird für den Länderfinanzausgleich nicht der tatsächliche Grunderwerbsteuersatz der jeweiligen Länder herangezogen, sondern der bundesdurchschnittliche Satz. Die Regel soll verhindern, dass ein Bundesland auf Kosten anderer Länder die Grunderwerbsteuer senkt - also weniger Steuern einnimmt und in der Folge weniger Geld in den Länderfinanzausgleich zahlt oder mehr Geld aus der Umlage bekommt.
Seit dem 1. Januar 2015 verlangt Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer - Höchstsatz in Deutschland. Der Bundesdurchschnitt lag 2015 bei ca. 5,28 Prozent (seit 1. Januar 2017: 5,375 Prozent). Die Differenz von 1,22 Prozentpunkten wirkt sich finanziell stark aus: Das Nehmerland NRW erhielt 2015 rund 200 Millionen Euro zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich. Die größten Verlierer sind Bayern und Sachsen, die ihren Steuersatz von 3,5 Prozent noch nie erhöht haben.
Grunderwerbsteuer in Städten, Kreisen und Regionen von NRW
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Das bedeutet: Der Prozentsatz ist in allen Gebieten Nordrhein-Westfalens gleich hoch. Nicht alle Suchenden im Internet kennen diese Information. Damit sie bei ihrer Suche nach Städten trotzdem diese Seite mit dem richtigen Steuersatz finden, haben wir eine Tabelle mit Landkreisen und größeren Städten erstellt: