Zahlungspause: Nur durch Aussetzung der Vollziehung

 

Ich bitte um Entschuldigung, dass der Link zu dem Musterschreiben längere Zeit nicht funktioniert hat. AB SOFORT steht das anwaltlich erstellte MUSTERSCHREIBEN wieder zur Verfügung! KLICKEN SIE HIER!

Was tun, wenn der Einspruch gegen den Steuerbescheid läuft, aber das Finanzamt trotzdem Geld sehen will? Das Problem: Ihre Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Ihr Einspruch stoppt oder verzögert dies nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Einspruch berechtigt ist und das Finanzamt die Steuerschuld zu Unrecht eintreiben will. Einzige Lösung, um eine Zahlungspause zu erwirken: Beantragen Sie gleichzeitig mit dem Einspruch eine "Aussetzung der Vollziehung" (AdV), auch "Aussetzung der Vollstreckung" genannt.

Wie Sie eine Aussetzung der Vollziehung beantragen

Download: Das anwaltlich geprüfte Musterschreiben für Ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bekommen Sie hier als Download (PDF oder DOC). Mit dieser Vorlage legen Sie dar, dass der Steuerbescheid offensichtlich unrichtig ist oder dessen Vollzug eine "unbillige Härte" darstellt.

Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, müssen Sie bis zur Entscheidung über den Einspruch kein Geld überweisen. Wenn Sie sich in Ihrem Einspruch auf ein laufendes Gerichtsverfahren berufen haben, wird also dessen Ausgang abgewartet.

Achtung: Sie müssen unbedingt handeln! Entweder begleichen Sie Ihre Steuerschulden fristgemäß oder Sie beantragen die Aussetzung der Vollziehung. Wenn Sie keins von beidem tun, gehen Sie ein großes Risiko ein. Das Finanzamt ist einer der unangenehmsten Gläubiger. Es pfändet ohne Vorwarnung Ihr Konto, was häufig eine Kontosperrung nach sich zieht. Lesen Sie hier, wie Sie sich vor einer Kontopfändung durch das Finanzamt schützen oder nach einer Pfändung Ihr Konto retten.

Aussetzung der Vollziehung auch bei eigener Klage

Es kann durchaus passieren, dass das Finanzamt Ihren Einspruch dennoch ablehnt. Das ist häufig der Fall, wenn Sie sich auf ein Verfahren vor einem Finanzgericht berufen. Dann bleibt Ihnen nur der Ausweg, selbst vor dem Finanzgericht zu klagen. Sie können auch für die Dauer des Klageverfahrens einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids stellen.

Wichtig: Ein bei Gericht gestellter Antrag ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn das Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuvor ganz oder teilweise abgelehnt hat. Die ablehnende Entscheidung durch das Finanzamt muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht vorliegen.

Zinsen werden trotz Aussetzung der Vollziehung fällig

Böse Falle: Wenn das Finanzamt die Vollziehung ruhen lässt und Ihren Einspruch später ablehnt, werden Zinsen fällig. Ihre Steuerschuld steigt dadurch um 0,5 Prozent für jeden abgelaufenen Monat ab dem ursprünglichen Fälligkeitstermin. Aufs Jahr hochgerechnet, entspricht dies einem Zinssatz von 12 x 0,5 Prozent = 6 Prozent.