Wie schreibe ich meinen Einspruch? Alle Formalien.

Wenn Sie alle Vorarbeiten aus den vorherigen Seiten erledigt haben, verfassen Sie Ihren Einspruch. In diesem Artikel lesen Sie, welche Formalien für das Einspruchsschreiben gelten und wie Sie seinen Inhalt schnell und einfach erstellen.

Generelle Formvorschriften und Pflichten beim Einspruch gegen den Steuerbescheid

Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Briefpost und Telefax sind demnach in Ordnung, ein Telefonat hingegen reicht nicht aus.

Falls Sie nicht schreiben können, die deutsche Sprache nicht gut genug beherrschen oder andere Schwierigkeiten haben, hilft Ihnen das Finanzamt. Mehr dazu erklären wir im Artikel "Für Schreibunkundige: Das Finanzamt verfasst Ihren Einspruch".

Für Ihren Einspruch ist das Finanzamt zuständig, das Ihren Einkommensteuerbescheid erlassen hat.

Wenn Sie mit den unten stehenden Inhalten fertig sind, denken Sie daran, den Einspruch zu unterschreiben, damit er wirksam wird. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten ist die Unterschrift beider Partner erforderlich.

Halten Sie die einmonatige Frist ein.

Diese Hauptrubrik enthält alle Steuer-Tipps, die grundsätzlich für Immobilienbesitzer als Gruppe von Steuerzahlern von Bedeutung sind. Dazu zählen also nicht nur scharf eingegrenzt "Immobilien" und "Vermietung", sondern auch allgemeiner "Aufbewahrungspflichten für Belege" oder die "Gefahren von Steuerhinterziehung". Um gezielter zu suchen, klicken Sie bitte auf die Unterrubriken im linken Navigationsmenü.

In diesem Artikel lesen Sie einen ersten Überblick, wie Immobilienbesitzer Steuern sparen - mit Links zu unseren ausführlichen Artikeln.

Erwerb und laufende Steuer

Beim Kauf einer Immobilie fällt meist Grunderwerbsteuer an. Klären Sie mit dem Verkäufer, wer diese Steuer zu zahlen hat.

Zudem ist auf Grundbesitz jährlich die Grundsteuer fällig. Ihre Höhe und Bewertungsgrundlage wird derzeit gesetzlich neu geregelt.

Vermietung

Vermieter haben die meisten und größten Möglichkeiten, mit einer Immobilie Steuern zu sparen. Besonders beliebt sind Steuermodelle mit Familienmitgliedern als Mieter. Hier lesen Sie einen Überblick Steuer-Tipps für Vermieter.

Späteren Ruhestandswohnsitz steuergünstig sanieren: Ein beliebtes Steuermodell für Immobilienbesitzer lautet "erst vermieten, dann selbst einziehen". Wer dieses Modell richtig umsetzt, beteiligt das Finanzamt an den teuren Modernisierungskosten. Ohne die vorgeschaltete Vermietung jedoch wäre die Sanierung der (späteren) Privatwohnung steuerlich ein reines Privatvergnügen.

Was soll ich in meinem Einspruch schreiben?

Wir haben mehrere Musterschreiben für verschiedene Fälle erstellt, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Suchen Sie sich das passende Schreiben heraus. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben wie Namen, Adresse, Steuernummer und zuständiges Finanzamt.

Als nächsten führen Sie alle Punkte, gegen die Sie Einspruch einlegen, samt Begründungen auf. Bei den Begründungen handelt es sich meistens um Gerichtsurteile oder Anweisungen der Finanzverwaltung. Geben Sie wenigstens das Gericht und die Aktenzeichen der Urteile oder Verwaltungsanweisungen an. Wenn möglich, liefern Sie den Leitsatz des Urteils mit, dadurch nehmen Sie dem Finanzbeamten Arbeit ab.

So gehen Sie vor, wenn Sie Urteile und Einspruchsgründe gefunden haben: Kopieren Sie die Kurzfassung oder den Leitsatz des Urteils oder Verfahrens in Ihr Einspruchsschreiben hinein. Dazu markieren Sie den benötigten Text mit Ihrer Maus und klicken mit der rechten Maustaste auf die Markierung. Ein Menüfenster öffnet sich, in dem Sie auf "Kopieren" klicken. Danach gehen Sie wieder in Ihre Textverarbeitung und klicken mit der rechten Maustaste auf die Stelle, an der der kopierte Text eingefügt werden soll. Wieder öffnet sich ein Menüfenster, in dem Sie auf "Einfügen" klicken.

Wenn Sie in Ihrem Schreiben mehrere Urteile anführen wollen, verfahren Sie bei jedem genauso. Machen Sie verschiedene Einspruchspunkte mit Zwischenüberschriften kenntlich.

Die Form der Begründung entscheidet mit über den Erfolg eines Einspruchs. Sie brauchen nicht rhetorisch zu glänzen. Erklären Sie Ihren Einspruch bloß sachlich, anschaulich und nachvollziehbar. Vermeiden Sie langatmige Begründungen und ständige Briefwechsel - das kostet Zeit und Nerven und der Finanzbeamte schaltet auf stur. Reichen Sie hingegen viele Belege ein, um Ihre Darstellungen zu untermauern.

Steuer-Tipp: Viele Streitigkeiten mit dem Fiskus beruhen auf Missverständnissen und fehlenden Nachfragen. Ziehen Sie deshalb ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder gar eine Ortsbesichtigung in Betracht!

Wenn Sie das Musterschreiben fertig auf Ihren Fall angepasst haben, drucken Sie es aus. Unterschreiben Sie den Einspruch, prüfen Sie ihn ein letztes Mal und schicken Sie ihn an Ihr Finanzamt.