Überblick: Einspruch möglich oder nicht?
Auf den vorherigen Seiten haben Sie gelesen, wie Sie Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid einlegen. Zum Abschluss dieses Kapitels sehen Sie hier im Schnellüberblick, wogegen sich ein solcher Widerspruch richten kann.
Einspruch möglich
Gegen diese Maßnahmen des Finanzamts können Sie sich mit einem Einspruch wehren:
- Ablehnung Ihres Antrags, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen
- Ablehnung Ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Ablehnung Ihres Wunschs nach Fotokopien von Steuerunterlagen
- Ablehnung Ihres Antrags auf Fristverlängerung
- Ablehnung Ihres Antrags auf Zahlungsaufschub
- Anordnung einer Versteigerung
- Aufforderung, Bücher zu führen
- Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben
- Versuche des Finanzamts, Auskünfte von Ihnen zu erhalten
- (angekündigte) Besuche des Finanzamts, zum Beispiel um sich Ihr häusliches Arbeitszimmer oder Ihr erworbenes Grundstück anzusehen
- Außenprüfung, zum Beispiel bei Selbstständigen
- Bescheid über Arbeitnehmerzulage
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Drohung mit Zwangsgeld
- Duldungsbescheide
- Festsetzung von Zwangsgeld
- Feststellungsbescheide
- Haftungsbescheide
- Steuerbescheide
- Steuermessbescheide
- Steuervoranmeldungen
- Zerlegungsbescheide
- Zwangsverwaltung eines Grundstücks
Steuer-Tipp: Denken Sie daran, dass Sie Ihren Einspruch auch ohne Begründung einreichen dürfen, um die Frist zu wahren. In diesem Fall wird das Finanzamt Ihre Begründung anfordern, bevor es über Ihren Widerspruch entscheidet. In wichtigen Fällen sollten Sie sich dazu mit einem Steuerberater besprechen.
Einspruch nicht möglich
Gegen diese Maßnahmen des Finanzamts können Sie keinen Einspruch einlegen:
- Auskünfte
- Außenprüfungsberichte
- Einspruchsentscheidung
- Erklärungen
- Hinweise
- Mahnungen
- Kontrollmitteilungen
- Ratschläge
- Rechtshilfeersuchen des Finanzamts an andere Finanzämter oder Behörden
Steuer-Tipp: Falls Sie ein Problem mit einem dieser Punkte haben, ziehen Sie einen Steuerberater hinzu. Er oder sie wird andere Wege kennen, sich gegen die Vorgehensweise Ihres Finanzamts zu wehren.