Prüfen, ob es weitere Einspruchsgründe gibt
Auf den bisherigen Seiten war recht klar, gegen welche Entscheidungen oder Handlungen des Finanzamts Sie vorgehen wollen. Abschließend geht es darum, Ansatzpunkte und Argumente zu finden, an die Sie bislang nicht gedacht haben. Zum Beispiel weil sie erst kürzlich bekannt geworden sind. Das können neue Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) oder der Finanzgerichte (FG) sein. Sie können sich auch auf neue laufende Verfahren vor dem BFH oder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) berufen. Mit etwas Glück schlagen Sie eine zusätzliche Steuererstattung heraus.
So finden Sie weitere Einspruchsgründe:
1. Überlegen Sie, welche Suchbegriffe für Sie relevant sein könnten. Schauen Sie sich dazu Ihre Steuererklärung und den Steuerbescheid an und führen Sie sich das betreffende Jahr noch einmal vor Augen. Wichtig sind alle Umstände, die zu einer Steuerentlastung führen können, zum Beispiel:
- Heirat
- Geburt eines Kindes
- Veränderungen im Beruf (Bewerbungen, Wechsel der Arbeitsstelle, neue Tätigkeit etc.)
- (nebenberufliche) Selbstständigkeit
- Spekulationsgewinne oder -verluste
- Fortbildung
- Bau oder Kauf eines Eigenheims
- Vermietung oder Verpachtung
- Arbeitslosigkeit
- Scheidung
- Tod eines Angehörigen
- andere Schicksalsschläge, wie Feuer, Hochwasser oder Unfall
2. Suchen Sie mit dem passenden Begriff über eine Internet-Suchmaschine oder über die Suchfunktion des Steuer-Schutzbriefs nach relevanten Verfahren oder Urteilen.
Beispiel: Der Computer an Ihrem Arbeitsplatz ist veraltet und ein Spezialprogramm läuft darauf nicht. Deshalb müssen Sie an Ihrem privaten Computer in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer arbeiten. Bislang haben Sie noch keine Kosten für das Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus geltend gemacht.
Lösung: Sie geben den Begriff "Arbeitszimmer" in das Suchformular ein oder Sie gehen direkt in die Rubrik "Arbeitszimmer". Auf diese Weise finden Sie zahlreiche Urteile und Verfahren.
3. Stöbern Sie in der Rubrik. Vielleicht stoßen Sie dabei auf hilfreiche Verfahren und Urteile. Mit der Zeit fügen wir weitere Unterrubriken hinzu. Meist dann, wenn genügend Verfahren und Urteile zu einem bestimmten Thema zusammengekommen sind.
4. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der Steuer-Schutzbrief gibt einen kostenlosen E-Mail-Newsletter heraus. Dadurch erfahren Sie rechtzeitig von neuen Gesetzen, Urteilen und Verwaltungsanweisungen, die Ihnen bei Ihrem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid helfen.