Einspruch gegen Streichungen und Kürzungen
Das Finanzamt wird so gut wie immer einzelne Punkte Ihrer Steuererklärung kürzen und Ihre Darstellung anzweifeln. In diesen Fällen liegt der Einspruchsgrund meist auf der Hand: Sie können ihn aus der Erklärung am Ende des Steuerbescheids ablesen. Dort müssen alle Tatbestände genau aufgelistet sein, die das Finanzamt gekürzt oder gestrichen hat.
Der gestrichene Posten und die Erklärung liefern Ihnen normalerweise Stichpunkte, nach denen Sie in unseren Steuer-Artikeln und Ratgebern suchen können.
Beispiel: Wie Sie das richtige Urteil in Ihren Einspruch kopieren
Beispiel: Sie haben in Ihrer Steuererklärung Kosten von 1.200 Euro für einen Sprachkursus im EU-Ausland angesetzt. Das Finanzamt hat diese Werbungskosten gestrichen und Ihnen dies im Steuerbescheid mitgeteilt. Die Begründung des Finanzbeamten: Sie hätten einen Englischkursus im Inland zu erheblich geringeren Kosten besuchen können. Zudem seien die Aufwendungen nach dem Gesamtbild der Reise nicht ausschließlich beruflich veranlasst. Daher habe er die gesamten angegebenen Kosten gestrichen.
So finden Sie ein passendes Urteil: Geben Sie "Sprachkurs" in unser Suchformular ein. Oder Sie blättern durch die Unterrubrik "Ausbildung und Fortbildung", in der unter anderem Entscheidungen zu Sprachkursen erklärt sind. Auf diese Weise finden Sie einen Hinweis auf das BFH-Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 168/00. Nach Ansicht der Richter kann die Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Sprachkurs nicht mit der Begründung versagt werden, er habe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stattgefunden.
So gehen Sie bei Ihren Einspruch vor: Dieses Urteil eignet sich hervorragend als Grund für Ihren Einspruch. Suchen Sie nach dem Originaltext des Urteils und suchen Sie darin dem so genannten Leitsatz. Das ist gewissermaßen die Zusammenfassung des Urteils. Markieren Sie die gesamte Textpassage, kopieren Sie sie (zum Beispiel mit der Tastenkombination Strg+C) und fügen Sie sie in unser Musterschreiben "Einspruch Steuerbescheid allgemein" ein (zum Beispiel mit der Tastenkombination Strg+V). Ergänzen Sie außerdem die Zeile "BFH, VI R 168/00, veröffentlichtes Urteil.
Da Sie keine Steuern nachzahlen müssen, brauchen Sie keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (letzter Abschnitt im allgemeinen Musterschreiben). Löschen Sie diese Textpassage aus Ihrem Einspruch. Ergänzen Sie Ihren Namen, Adresse, Finanzamt, Steuernummer und Datum. Unterschreiben Sie Ihren Einspruch und schicken ihn fristgerecht an Ihr Finanzamt.
Gehen Sie bei anderen Einspruchsgründen in der gleichen Art vor. Wenn mehrere Urteile Ihre Rechtsauffassung unterstützen, fügen Sie jedes einzelne Aktenzeichen samt Leitsatz in Ihren Einspruch ein.