Einspruch abschließen und abschicken
Spätestens, wenn Sie Ihr Einspruchsschreiben abschließen, sollten Sie überlegen, einen Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuzuziehen. Ein Berater ist vor allem dann zu empfehlen, wenn es um große Beträge geht und/oder wenn Sie sich über die Rechtslage nicht vollkommen sicher sind. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen und alle Argumente wirkungsvoll darlegen.
Wenn Sie einen Steuerberater einschalten, übertragen Sie möglicherweise sogar sämtliche Risiken auf ihn. Es gibt die Theorie, wonach ein Steuerberater immer haftbar gemacht werden kann, wenn er nicht gegen jede noch so kleine Kleinigkeit Einspruch eingelegt hat.
Problem: Die wenigsten Steuerberater werden ein Mandat nur für den Einspruch übernehmen. Das würde sich schon wegen der oben genannten Haftungsrisiken nicht lohnen. Vielleicht haben Sie dennoch Glück. Wenn es um größere Beträge geht, sind Sie ohnehin gut beraten, rechtzeitig vorher einen Experten mit Ihrer Steuersache zu betrauen.
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Letzte Formalien und Pflichten checken:
Wenn Sie das Musterschreiben fertig auf Ihren Fall angepasst haben, drucken Sie es aus. Unterschreiben Sie den Einspruch und schicken Sie ihn an Ihr Finanzamt. Beachten Sie die folgenden formalen Vorgaben:
- Gemeinsam veranlagte Eheleute müssen den Einspruch gemeinsam unterschreiben, damit er wirksam wird.
- Ihr Einspruch muss innerhalb der einmonatigen Frist bei Ihrem Finanzamt eingehen.
- Zuständig ist das Finanzamt, das Ihren Einkommensteuerbescheid erlassen hat.
- Die Schriftform ist Pflicht, ein Telefonat reicht nicht aus.
- Wer nicht schreiben kann oder andere Schwierigkeiten damit hat, sollte sich über die Informationen auf der vorigen Seite informieren (lassen): "Für Schreibunkundige: Das Finanzamt verfasst Ihren Einspruch".
Welches Finanzamt ist bei einem Umzug zuständig?
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Einspruch bei dem Finanzamt einlegen, das Ihnen den Steuerbescheid zugeschickt hat. Dadurch kann der Sachbearbeiter, der den Bescheid erlassen hat, erneut über seine Entscheidung nachdenken. Wenn Sie umziehen und ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, müssen Sie den Einspruch in Ihrem neuen Finanzamt einreichen.
Steuer-Tipp: Das Finanzamt braucht für den Wechsel der Zuständigkeit recht lange. Es empfiehlt sich daher, in beiden Finanzämtern den Einspruch einzulegen. Dann können Sie sicher sein, dass Ihr Einspruch ankommt. In beiden Fällen erhalten Sie vom neuen Finanzamt eine Antwort: entweder einen geänderten Einkommensteuerbescheid oder ein Erörterungsschreiben.