Die Klage vor dem Finanzgericht
Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung abgelehnt hat, können Sie dagegen Klage beim Finanzgericht einlegen. Die Klage vor einem Finanzgericht ist die einzige ernst zu nehmende Möglichkeit, doch noch Ihre Rechtsauffassung durchzusetzen und zu Ihrem Geld zu kommen.
Voraussetzungen für eine Klage vorm Finanzgericht
Die wichtigste Voraussetzung für eine Klage ist die so genannte Klagebefugnis. Befugt ist nach der Finanzgerichtsordnung stets die betroffene Person. Hat das Finanzamt den Einspruch eines ledigen Steuerzahlers abgelehnt, so muss dieser höchstpersönlich vor dem Finanzgericht gegen das Finanzamt klagen. Hat das Finanzamt den Einspruch eines zusammenveranlagten Ehepaars abgelehnt, müssen beide Ehepartner klagen.
Eine weitere Voraussetzung ist die gerichtliche Zuständigkeit. Da es bei der Einspruchsentscheidung um Steuerrecht geht, ist die Klage vor einem Finanzgericht einzulegen.
Welches Finanzgericht zuständig ist für Ihre Klage
Zuständig ist das Finanzgericht, in dessen Bezirk das zu verklagende Finanzamt liegt. Jedes Bundesland hat je nach Einwohnerzahl zwischen ein und drei Finanzgerichte. Welches Finanzgericht für Ihre Klage zuständig ist, sehen Sie in dieser Tabelle:
Bundesland | Name des Finanzgerichts | Ort |
---|---|---|
Baden-Württemberg (BW) | Finanzgericht Baden-Württemberg | Stuttgart |
Baden-Württemberg (BW) | Finanzgericht Baden-Württemberg | Freiburg |
Bayern (BY/BAY) | Finanzgericht München | München |
Bayern (BY/BAY) | Finanzgericht Nürnberg | Nürnberg |
Berlin (BE) | Finanzgericht Berlin-Brandenburg | Cottbus |
Brandenburg (BB) | Finanzgericht Berlin-Brandenburg | Cottbus |
Bremen (HB) | Finanzgericht Bremen | Bremen |
Hamburg (HH) | Finanzgericht Hamburg | Hamburg |
Hessen (HE) | Hessisches Finanzgericht | Kassel |
Mecklenburg-Vorpommern (MV) | Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern | Greifswald |
Niedersachsen (NI) | Niedersächsisches Finanzgericht | Hannover |
Nordrhein-Westfalen (NW/NRW) | Finanzgericht Köln | Köln |
Nordrhein-Westfalen (NW/NRW) | Finanzgericht Düsseldorf | Düsseldorf |
Nordrhein-Westfalen (NW/NRW) | Finanzgericht Münster | Münster |
Rheinland-Pfalz (RP) | Finanzgericht Rheinland-Pfalz | Neustadt a. d. Weinstraße |
Saarland (SL) | Finanzgericht des Saarlandes | Saarbrücken |
Sachsen-Anhalt (SN) | Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt | Dessau-Roßlau |
Schleswig-Holstein (SH) | Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht | Kiel |
Thüringen (TH) | Thüringer Finanzgericht | Gotha |
Da Sie bei einer Klage eine reelle Person "verklagen" müssen, ist es sinnvoll, die Amtsleitung als Gegenpartei anzugeben. Beim Finanzamt ist das der Vorsteher. Die Finanzamtsvorsteher sind verantwortlich, wenn ihre Mitarbeiter Bescheide erlassen oder Einspruchsentscheidungen schreiben.
Selbst bei einem Umzug in eine andere Stadt bleibt das verklagte Finanzamt zuständig, da Sie Ihre Klage gegen die Amtsleitung eingelegt haben.
Die Nachteile einer Klage
Die Formvorschriften für die Klage und das spätere Verfahren beim Finanzgericht sind beträchtlich umfangreicher als bei einem einfachen Einspruch. Steuerlaien kennen nicht alle Vorschriften und verlieren schnell die Übersicht. Steuer-Tipp: Ziehen Sie einen Steuerberater oder Anwalt hinzu.
Weitere Informationen zu einer Klage vor dem Finanzgericht finden Sie hier.
Beim so genannten gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren fallen im Unterschied zum außergerichtlichen Verfahren Gebühren an. Selbst dann, wenn Sie keinen Fachanwalt oder Berater damit beauftragen, Sie vor Gericht zu vertreten.